Tag der Autonomie 2014

News 2015

Bilateraler Solidaritätsfonds: Neugestaltungsabkommen unterzeichnet

Ein höher Grundbetrag beim Lohnausgleich für Arbeitnehmende und die Altersteilzeit wurden gestern mit der Unterzeichnung eines Abkommens zur Leistungsneugestaltung des Solidaritätsfonds vorgesehen.

Ein Abkommen zur Neugestaltung der Leistungen des bilateralen Solidaritätsfonds haben gestern (29. Juli) die Sozialpartner im Beisein von Landesrat Philipp Achammer und des Präsidenten des Verwaltungskomitees des bilateralen Solidaritätsfonds, Sieghard Flader, unterzeichnet. Das Abkommen muss nun dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zur Begutachtung unterbreitet werden. Rechtskraft erhält es dann über ein interministerielles Dekret.

"Die Hauptaufgabe des Solidaritätsfonds ist es, bei Produktions- und Arbeitsausfällen im Handel, im Gast- und Beherbergungsgewerbe und in den übrigen privaten Dienstleistungen wegen unvorhersehbarer Ereignisse für eine soziale Abfederung zu sorgen. Dies geschieht, indem Arbeitnehmenden für eine bestimmte Zeit der Lohn fortgezahlt wird und die Arbeitgebenden von den Sozialabgaben entlastet werden", erklärt Landesrat Achammer. 

Mit dem nun unterzeichneten Abkommen wurde der Grundbetrag für Arbeitnehmende auf rund 1200 Euro (1130 € netto) aufgestockt. "Damit wurde eine Anpassung an die Südtiroler Lebenshaltungskosten vorgenommen",  betont Achammer. Weiters wurde mit dem Abkommen die Möglichkeit einer Altersteilzeit für Arbeitnehmende vorgesehen, womit ältere Bedienstete in den letzten Jahren vor Antritt des Ruhestands die Arbeitszeit deutlich verringern können, ohne Einbußen ihrer Pensionsansprüche hinnehmen zu müssen, weil der Rentenbeitrag in vollem Ausmaß weitergezahlt wird. "Die Entlohnung der betroffenen Arbeitskräfte richtet sich nach der effektiv geleisteten Arbeitszeit, während der Arbeitgeber für die von den angehenden Pensionisten abgebaute Arbeitszeit junges Personal eventuell auch mit Lehrvertrag einstellen kann", informiert Fondspräsident Flarer. Wie die Berechnung der Solidität des Fonds ergeben habe, seien für die bessere Grundversorgung der Arbeitnehmenden und die neue Maßnahme der Altersteilzeit keine Beitragserhöhungen notwendig, berichtet Flarer. Der zu zwei Dritteln von den Arbeitgebenden und zu einem Drittel von den Arbeitnehmenden abgedeckte Aufschlag zu den Sozialabgaben von 0,45 Prozent sei für die nächsten acht Jahre durchaus ausreichend. 

"Die Unterzeichnung, wie auch der bilaterale Solidaritätsfonds als solcher sind ein Zeichen gelebter Sozialpartnerschaft", so Landesrat Achammer nach der Unterzeichnung. Der Landesrat drückte seine Zuversicht aus, "dass die autonomiepolitische Errungenschaft der Südtiroler Sonderverwaltung dieser Abfederungsmaßnahmen auch in Zukunft erhalten bleibt".


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jw


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