Tag der Autonomie 2014

News 2015

Bestimmungen zum Nachtragshaushalt am 21. August in Kraft

Morgen werden die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2020 und den Dreijahreszeitraum 2020-2022 im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Als Landesgesetz Nr. 9 vom 19. August werden die "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022" nach Genehmigung durch den Landtag und die Ausfertigung durch den Landeshauptmann am morgigen Donnerstag, 20. August, im Beiblatt 1 zum Amtsblatt der Region Nr. 34 veröffentlicht.  

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung, also übermorgen, Freitag, 21. August, in Kraft.

gst


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