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Gender-Gleichstellung: Jetzt um Beitrag für Zertifizierung ansuchen
Aufbau- und Resilienzfonds PNRR stellt 2,5 Millionen Euro für Unternehmen bereit – Bis zum 18. April kann angesucht werden – Ziel ist die Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede
BOZEN (LPA). 2,5 Millionen Euro werden vom gesamtstaatlichen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) für das Zertifizierungssystem für Geschlechtergleichstellung (Gender Equality Certification System) zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die Anreize für Unternehmen schaffen soll, um die geschlechtsspezifischen Unterschiede zu verringern. Bis zum 18. April können Anträge eingereicht werden.
"Europa stellt über den staatlichen Wiederaufbauplan Geldmittel bereit, um den Gender Gap in Unternehmen zu reduzieren. Es geht dabei um den gleichberechtigten Zugang zur Erwerbstätigkeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit: Unternehmen werden im Prozess der Zertifizierung unterstützt", erläutert Europalandesrätin Magdalena Amhof.
Im Wesentlichen handelt es sich um einen Aufruf, der die Umsetzung der Zertifizierung für Geschlechtergleichstellung in Unternehmen fördern soll. Dafür sind auf staatlicher Ebene besondere Anreize, zum Beispiel finanzielle Erleichterungen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Vorteile bei der Gewährung staatlicher Beihilfen, vorgesehen. Die Abteilung Europa gibt bekannt, dass ein neuer Aufruf im Bereich der Geschlechtergleichstellung veröffentlicht wurde. Das gesamtstaatliche Ministerium für Chancengleichheit und die staatliche Wirtschaftskammer "Unioncamere" verwalten die Maßnahme, die nun auch für Inhaberinnen und Inhaber von Mehrwertsteuerpositionen zugänglich ist.
Noch bis zum 18. April (16 Uhr) können Unternehmen um Beiträge auf zwei Förderlinien ansuchen: Zum einen für technische Unterstützung und Begleitdienste auf dem Weg zur Zertifizierung (bis zu 2500 Euro), zum anderen für die Kosten der Zertifizierung an sich (bis zu 12.500 Euro). Die Zuschüsse werden nach einem Schalterverfahren, in chronologischer Reihenfolge der Antragseinreichung, bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.
Anträge können unter diesem Link eingereicht werden. Dort sind auch weitere Informationen (in italienischer Sprache) zum Aufruf abrufbar.
pir