News / Archiv

News

Arbeitssicherheit: Landeskomitee diskutiert über Ausbildungswege

Staat-Regionen-Abkommen soll Dauer und Mindestinhalte der Ausbildungswege in Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz definieren – Komitee bespricht Auswirkungen auf Landesebene

BOZEN (LPA). Das Landeskoordinierungskomitee für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat sich mit dem Entwurf des Staat-Regionen-Abkommens befasst, welches Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festlegt. Das Abkommen legt unterschiedliche Ausbildungswege für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmenden, Führungskräfte, Koordinatoren oder Verantwortliche für den Arbeitsschutz fest. Derzeit liegt ein definitiver Entwurf vor, es fehlt aber noch die Zustimmung und Unterzeichnung im Rahmen der Staat-Regionen-Konferenz.

Das Dokument ist eine Zusammenführung und Aktualisierung bestehender Normen. "Neu ist der Ansatz, dass die Arbeitnehmenden nicht mehr passive Empfänger allgemeiner Arbeitssicherheitskursen sind, sondern dass sie Anspruch auf zielgerichtete und qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung haben", betont Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof. Der Entwurf sehe zudem erstmals vor, dass auch Arbeitgeber eine spezifische Ausbildung absolvieren müssen. Strenger geregelt werden auch die Voraussetzungen, die die Dozenten der Kurse vorweisen müssen. Die Qualität der Kurse soll monitoriert werden.

Auch Gesundheitslandesrat Hubert Messner begrüßt den besonderen Wert, der auf die Qualität der Ausbildung gelegt wird: "Das Prinzip ist, dass Aus- und Weiterbildung ebenso wichtig sind wie persönliche Schutzausrüstung, wenn es darum geht, Unfälle am Arbeitsplatz oder Berufskrankheiten vorzubeugen", unterstreicht der Landesrat.

Im Landeskoordinierungskomitee wurde unter anderem die Absicht des Landes diskutiert, für einige Punkte des Abkommens eine spezifische Klausel vorzusehen, um diese dem lokalen Kontext anzupassen. "Der Ausbildungsschlüssel von einem Ausbilder je sechs Kursteilnehmer ist beispielsweise eine Vorgabe, die logistisch und zeitlich hierzulande nicht umsetzbar ist. Über Pilotprojekte könnten wir diese Hürden überwinden und gleichzeitig sicherstellen, dass das gewünschte Ergebnis laut Abkommen erzielt wird", erklärt die Landesrätin.

Die nächste Arbeitssitzung der Staat-Regionen-Konferenz zur weiteren Bearbeitung des Abkommens ist für den 27. Mai festgelegt.

red

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap