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Brandschutzverfahren: Neues Landesgesetz mit Vereinfachungen

Neues Landesgesetz zum Brandschutzverfahren – Geltende technische Regeln bleiben unverändert, Verfahren werden vereinfacht

BOZEN (LPA). Das neue Landesgesetz zum Brandschutzverfahren ist in Kraft. Mit dem neuen Landesgesetz Allgemeine Brandschutzverfahren wird die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsberichts ZeMeT eingeführt. Dadurch wird das Genehmigungsverfahren hinfällig und die angepassten Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile können unmittelbar nach Vorlage der entsprechenden Brandschutz-ZeMeT genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr die Genehmigung vonseiten der öffentlichen Verwaltung beantragen oder abwarten, um eine Tätigkeit aufzunehmen. Es genügt, den Beginn der Tätigkeit zu melden. Zugleich mit der Meldung wird die Verantwortung übernommen, dass sämtliche Abläufe in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsvorschriften durchgeführt wurden.

"Mit diesem Gesetz wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt, das heißt, die Verwaltungsanforderungen werden ja nach Größe und Komplexität gestaffelt," weist Bevölkerungsschutzlandesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher hin, "die verschiedenen kontrollpflichtigen Tätigkeiten werden aufgrund des Gefährlichkeitsgrades in Gruppen unterteilt und dementsprechend unterschiedlich behandelt. Das neue Gesetz definiert auch die Berufsbilder und deren Funktionen, etwa den Brandschutzexperten oder die Prüfingenieurin."

Außerdem wird das Verfahren auch digitalisiert, und zwar über den Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten (Sportello Unico per le Attività produttive SUAP) und den Einheitsschalter für das Bauwesen (Sportello Unico per l’Edilizia SUE). Das neue Gesetz ersetzt jenes aus dem Jahr 1992.

Es ist eine Verfahrensverordnung; die geltenden technischen Regeln bleiben unverändert. Die einzige neue Verpflichtung besteht darin, dass die für die kontrollpflichtige Tätigkeit verantwortliche Person alle fünf Jahre überprüfen muss, ob sich die Bedingungen für die Tätigkeit im Laufe der Jahre geändert haben.

Mit der Aufsicht über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen ist das Landesamt für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz betraut. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Ausarbeitung der Vorschriften und die Erstellung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns im Hinblick auf den Brandschutz für Landesgebäude. Mit einem Rundschreiben wurden alle Betriebe über die Änderungen informiert.

Das neue Landesgesetz Allgemeine Brandschutzverfahren kann hier heruntergeladen werden: Landesgesetz 15.04.2025, Nr.4

Weitere Informationen sind im Landesamt für Brandverhütung erhältlich.

mac

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