Rückerstattung der Unterbringungskosten für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
Schüler/innen mit Behinderungen der Pflicht-, Ober- und Berufsschulen haben Anrecht auf volle bzw. teilweise Übernahme der Unterbringungskosten.
Schüler/innen mit Behinderungen der Pflicht-, Ober- und Berufsschulen haben Anrecht auf volle bzw. teilweise Übernahme der Unterbringungskosten.