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Schulamt ermittelt Klassen- und Lehrerzahl

LPA – Den Grund- und Mittelschulen wird aufgrund der Anzahl der Schüler und der Klassen eine bestimmte Anzahl von Lehrern zugewiesen. Dazu wird der Landesregierung in Kürze der Entwurf zur Klassenbildung und zum Plansoll des Lehrpersonals vorgelegt. Mit den darin enthaltenen Kriterien bekommen die Schulen mehr Autonomie und Flexibilität bei der Erstellung der Stellenliste. Gleichzeitig wird eine einheitliche Regelung für Grund- und Mittelschulen geschaffen. Da die probeweise Umsetzung der Schulreform ansteht und diese so genannte Wahlfächer vorsieht, sollen die Direktoren innerhalb 6. Mai dem Schulamt nicht nur die Daten zur Erhebung von Schülern und Klassen, sondern auch jene notwendigen Stellen für das Wahlangebot übermitteln.

Der Schulamtsleiter teilt den Direktoren in einem Rundschreiben die voraussichtlichen Kriterien mit, nach welchen die Zuweisung des Plansolls an Lehrerstellen erfolgt. Da wären zum einen die Richtwerte für die Klassenbildung. Diese sehen beispielsweise in normalen Grundschulklassen 26 Schüler vor. Bei Abteilungsunterricht ist die Klassenteilungszahl je nach Anzahl der Abteilungen entweder 13 oder 17. In den Mittelschulen beträgt die Klassengröße in der Regel 25 Schüler. In besonderen Fällen kann die Schülerzahl auf 20 begrenzt werden. Die endgültige Entscheidung zur Klassenbildung liegt beim jeweiligen Schuldirektor.

Die Berechnung der Klassenzahl durch das Schulamt erfolgt ebenfalls nach einheitlichen Kriterien. Die Anzahl der ersten Klassen erfolgt, indem die Anzahl der der neu eingeschriebenen Schüler durch 25 dividiert wird. Die Anzahl der Folgeklassen baut darauf auf. Aufgrund der Anzahl der Schüler und Klassen errechnet das Schulamt dann das funktionelle Plansoll und weist dieses den Schulen zu.

Der Beschluss der Landesregierung zur Erprobung der Schulreform sieht vor, dass die Schulführungskräfte die notwendigen Stellen zur Abdeckung des bei der Reform vorgesehenen Wahlbereichs innerhalb 6. Mai dem Schulamt mitteilen. Gleichzeitig sollen die Direktoren auch die Stundenanzahl für das Wahlangebot dokumentieren.

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