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LR Saurer: "EuGH-Urteil zu österreichischen Unis hat Auswirkungen auch auf Südtiroler Studenten"

(LPA) Auch für Südtiroler Studenten bleibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Frage des allgemeinen Universitätszugangs für ausländische Studenten in Österreich nicht folgenlos. "Die neuen Zulassungsbestimmungen gelten auch für unsere Studenten", erklärt Bildungslandesrat Otto Saurer. Er rät, sich eingehend und laufend bei den Unis zu informieren.

Nachdem das Urteil des EuGH bereits wirksam ist, gilt schon mit dem kommenden Wintersemester der allgemeinen Universitätszugang für ausländische Studenten in Österreich, was wiederum völlig geänderte Zulassungsbestimmungen mit sich bringt. "Es geht nun darum, dass sich alle Südtiroler, die ein Studium an einer österreichischen Uni beginnen wollen, besonders eingehend über die neuen Regelungen informieren", erklärt dazu Landesrat Saurer. Ganz besonders gelte dies für alle Erstsemester, die an einer Medizinischen Universität studieren möchten. "Diese haben nämlich gänzlich neue Bewerbungsfristen festgelegt", so Saurer.

Zudem gelten für alle Inhaber ausländischer Reifezeugnisse, also auch für alle Südtiroler, uneingeschränkt die Bestimmungen der so genannten Universitätsberechtigungsverordnung. "Das bedeutet, dass für zahlreiche Studienrichtungen in Österreich bestimmte Gegenstände im Reifezeugnis nachgewiesen werden müssen", so Saurer. Geschieht dies nicht im erforderlichen Ausmaß, so müssen Zusatzprüfungen abgelegt werden, zum Teil vor der Zulassung, in den meisten Fällen bis vor Abschluss der ersten Diplomprüfung.

"Wir können den Interessenten für ein Studium in Österreich nur dringend raten, sich laufend bei der Universität ihrer Wahl über die für diese geltenden Zulassungsbestimmungen zu informieren", so Saurer. Dies sei wohl am einfachsten im Internet unter den folgenden Adressen: Universität Wien (www.univie.ac.at/zulassung/), Medizinische Universität Wien (www.meduniwien.ac.at/index.php?id=30&language=1), Universität Graz (http://stvor.kfunigraz.ac.at:7123/pls/x123/vorerf_main.vorerf_intro), Medizinische Universität Graz (www.meduni-graz.at/aktuelles/info_zum_studium_110705.html), Universität Innsbruck (www2.uibk.ac.at/ipoint/aktuelles/files_2005/pa_studium_zugelassen.pdf), Medizinische Universität Innsbruck (www.i-med.ac.at/public-relations/news/studienanmeldung.html), Universität Salzburg (www.uni-salzburg.at/studium/zulassung/), Universität Linz (www.jku.ac.at/aktuell/indexzugang.htm?section=1&AbsId=1532), Universität Klagenfurt (www.uni-klu.ac.at/studabt/html/zulassung.htm), Technische Universität Wien (www.tuwien.ac.at/pr/pa/pa_05_34.shtml), Technische Universität Graz (www.tugraz.at/studium/informationen_f_studierende/zulassung_zum_studium/index_de.htm), Montanuniversität Leoben (www.unileoben.ac.at), Universität für Bodenkultur Wien (www.boku.ac.at/2521.html), Veterinärmedizinische Universität Wien (www.vu-wien.ac.at), Wirtschaftsuniversität Wien (bach.wu-wien.ac.at/bachapp/cgi-bin/nph-init/vi).

Darüber hinaus steht der Studieninformationsdienst des Landes in Bozen (A.-Hoferstr.18, Tel. 0471 413301/06/07), Wien, Salzburg und Innsbruck für Auskünfte zur Verfügung. Und auch das zuständige Bundesministerium ist aktiv geworden. So wurde eine Hotline (Tel. 0043 1 53120) eingerichtet, an der wochentags von 09.00 bis 16.00 Uhr Fragen zum Urteil beantwortet werden. Die wichtigsten Informationen finden sich außerdem auf der Homepage des Ministeriums (www.bmbwk.gv.at).

chr