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Studienbeihilfen für Pflichtschüler: Erster Einreichtermin 4. August

LPA - Pflichtschülern, die aus Studiengründen außerhalb der Familie oder als Tagesheimschüler untergebracht sind, stellt das Land Studienbeihilfen zur Verfügung. Der erste Einreichtermin für die entsprechenden Gesuche ist der 4. August 2005.

Pflichtschüler, die für das Schuljahr 2005/2006 vom Land eine Studienhilfe bekommen wollen, können ihre Gesuche innerhalb 4. August 2005 beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen einreichen. Als Endtermin für die Abgabe der Gesuche gilt der 13. Oktober 2005.
Ansuchen können Bewerber, die im Schuljahr 2005/06 eine Pflichtschule in Südtirol besuchen und außerhalb der Familie oder als Tagesheimschüler untergebracht sind. Sie müssen in einer Gemeinde Südtirols ansässig sein oder zum Zeitpunkt der Antragstellung den Wohnsitz aus Studiengründen in Südtirol haben. Das bereinigte Jahreseinkommen ihrer Familie im Jahr 2003 darf nicht höher als 19.000 Euro sein. Außerdem dürfen die Bewerber im Schuljahr 2005/06 für dasselbe Studium keine anderen finanziellen Zuwendungen zu Lasten von öffentlichen oder privaten Körperschaften oder Anstalten, die öffentliche Beiträge erhalten, beziehen und auch keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Studienbeihilfe liegt zwischen 2900 Euro und 990 Euro, wobei immer das bereinigte Einkommen berücksichtigt wird.
Jeder Antragsteller erklärt die erforderlichen Daten unter eigener Verantwortung. Bei mindestens sechs Prozent der Anträge führt die Landesverwaltung nachträglich geeignete Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Angaben durch.
Gesuchsformulare gibt es im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Zimmer Nr. 205, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen. Die Formulare können auch über Internet herunter geladen werden und zwar unter der Adresse: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/4001/schulfuersorge/formulare_d.htm#Pflichtschulen

SAN