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Pflichtschule: Noch bis 13. Oktober kann um Studienförderung angesucht werden

LPA - Um Studienbeihilfen für Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler für das Schuljahr 2005/06 kann noch bis Donnerstag, 13. Oktober 2004 angesucht werden. Die Ansuchen sind im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen einzureichen. Dort sind auch die Gesuchsvordrucke erhältlich. Informationen und Formulare gibt es außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz. bz.it/bildungsfoerderung.

Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe im Pflichtschulbereich beträgt im laufenden Schuljahr 2.900 Euro. Diese Summe wird für Schüler aus Familien mit einem bereinigten Familieneinkommen von maximal 1.900 Euro im Jahr 2004 gewährt, sofern sie während des Schuljahres nicht bei ihrer Familie wohnen. Um Studienstipendien kann bis zu einem bereinigten Familienjahreseinkommen von 19.000 Euro angesucht werden, in diesem Fall kann der Schüler noch mit einem Stipendium von 990 Euro rechnen. Die Einkommensberechnung hat gegenüber dem Vorjahr Änderungen erfahren. Die Angaben in den Gesuchen werden vom Land stichprobenartig auf ihre Richtigkeit überprüft.

Dem Ansuchen um Studienförderung im Pflichtschulbereich für das Schuljahr 2005/06 ist erstmals keine Unterlage oder Erklärung beizulegen. Falls Vordrucke als lose Blätter (z. B. Formulare aus dem Internet) eingereicht werden, müssen die Bewerber jede einzelne Seite unterschreiben. Werden Unterlagen oder Erklärungen mittels Fax übermittelt, so ist diesen eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners beizulegen.

Weitere Informationen können direkt im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Landesabteilung Bildungsförderung, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 205 sowie unter den Telefonnummern 0471 / 4133054 – 413344 und 412925 eingeholt werden. Alles Wissenswerte sowie die Gesuchsvordrucke finden sich außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

jw