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Studienbeihilfe für Hochschüler: Gesuche bis 18. Oktober einreichen

LPA – Der letzte Einreichtermin für die Anträge auf Studienbeihilfe und die Rückerstattung der Landesabgabe für das Studienjahr 2005/06 verfällt am Dienstag, 18. Oktober. Dieser Termin gilt sowohl für die Südtiroler Hochschüler, die in der Provinz Bozen studieren, als auch für jene, die außerhalb des Landes eine Hochschule oder Universität besuchen.

Am 18. Oktober läuft die Einreichfrist für die Ansuchen um Studienbeihilfen im akademischen Jahr 2005/06 für alle Südtiroler Hochschüler ab. Bis zu diesem Tag können die Südtiroler, die im Land an einer universitären Einrichtung oder Fachhochschule studieren, um die Studienbeihilfen, aber auch um die Rückerstattung der Landesabgabe für das Recht auf Hochschulstudium ansuchen.

Auch die Südtiroler Studenten, die eine Hochschule außerhalb Südtirols besuchen, müssen bis zum 18. Oktober ihre Gesuche einreichen. Neben den Anträgen für die Studienbeihilfen und der Rückerstattung von Studiengebühren können die Studenten, die außerhalb der Landesgrenzen studieren, auch um Vergütung der Reisespesen ansuchen.

Die Hochschüler haben die Möglichkeit, den Antrag online über die Internetadresse www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung zu stellen. Weitere Informationen erteilt die Hochschülerförderung im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge unter der Rufnummer 0471 413 304.

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