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Oberschüler können bis 20. Oktober um Studienbeihilfe ansuchen

LPA – Schüler der Sekundarschulen II. Grades sowie der Kunstschulen haben noch bis zum 20. Oktober die Möglichkeit, um Studienbeihilfen für das Schuljahr 2005/06 anzusuchen.

Die Wettbewerbsausschreibung für die Studienbeihilfen für das kommende Schuljahr enthält eine Reihe von Neuerungen. So sind den Anträgen keinerlei Unterlagen oder Erklärungen beizulegen. Falls die Vordrucke als lose Blätter eingereicht werden, also nachdem sie beispielsweise aus dem Internet heruntergeladen worden sind, muss lediglich jedes Blatt vom Antragsteller unterschrieben werden. Werden Unterlagen oder Erklärungen mittels Fax übermittelt, so ist diesen eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners beizulegen.

Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt 2.900 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1.700 Euro für Bewerber, die gezwungen sind während des Schuljahres außerhalb der Familie zu wohnen. Die Studienbeihilfe für alle anderen Anspruchsberechtigten beträgt 330 Euro. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens beträgt 19.000 Euro.

Neu ist auch, dass Wohnungen und Garagen die von den Eltern an Verwandte des Bewerbers innerhalb des zweiten Grades ohne Mietvertrag als Erstwohnung zur Verfügung gestellt werden, als vermietet einzutragen sind. Bei der Berechnung des Einkommens werden im Gegensatz zum Vorjahr zur Berechnung des Einkommens die Beträge aus anderen Zeilen herangezogen

Die Landesregierung überprüft mittels Stichproben, gemäß Artikel 5 der Wettbewerbsausschreibung, die Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben.

Weitere Informationen können direkt im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 205 sowie unter den Telefonnummern 0471/413305 – 413344 und 412925 eingeholt werden.

Die Eltern der Schüler bzw. die volljährigen Schüler können die Anträge direkt bei den betroffenen Schulen einreichen. Gesuchsvordrucke liegen im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, in allen Gemeindeämtern sowie in den Berufsberatungsstellen auf und können von der Interseite der Bildungsförderung heruntergeladen werden.

Alles Wissenswerte sowie die Gesuchsvordrucke gibt’s außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

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