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Erste Eignungsprüfung für Musiklehrer seit 2002

LPA - Die Landesregierung hat die Ausschreibung von Eignungsprüfungen für Musiklehrer am Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache beschlossen. „Seit dem Schuljahr 2001/02 ist dies das erste Mal, dass die Musiklehrer und Musiklehrerinnen wieder zu Prüfungen antreten können, die ihnen über kurz oder lang die Möglicheit eröffnen, in ein unbefristetes Dienstverhältnis überzuwechseln. Keybord-, E-Gitarren-, E-Bass-Gitarren-Lehrer und Lehrer der Klasse "Steirische Harmonika" können überhaupt zum ersten Mal eine solche Prüfung absolvieren“, erklärt die für die Musikschulen zuständige Landesrätin Sabina Kasslatter Mur.

An der Eignungsprüfung können alle Lehrpersonen teilnehmen, die den vorgesehenen Studientitel erworben haben und zum 31. August 2003 drei Dienstjahre aufweisen können. Außerdem sind auch jene Lehrpersonen zugelassen, die im Schuljahr 2001/02 den Musiklehrer-Wettbewerb bestanden haben aber bis zum 31. August 2003 die dreijährige Dienstzeit nicht vorweisen können.

In den Klassen „Keyboard“, „Volksmusik“ (die sich in die Klassen „Steirische Harmonika“ und „Hackbrett“ gliedert), „E-Gitarre“ und „E-Bassgitarre“ sind auch Lehrpersonen zur Eignungsprüfung zugelassen, die - ohne einen fachbezogenen Konservatoriums- oder Hochschulabschluss erworben zu haben - zum 31. August 2003 fünf Unterrichtsjahre vorwiegend in dem genannten Fach aufweisen können und die Qualifikationsprüfung mit der Höchstnote "Fünf" bestanden haben.

Die Ausschreibung der Eignungsprüfung wird im Amtsblatt der Region vom 16. Jänner 2006 veröffentlicht. Der Termin zur Einreichung der Gesuche verfällt am 15. Februar 2006.

Wer die Eignungsprüfung besteht, erwirbt damit unmittelbar den Vorrang bei der Wahl der befristeten Aufträge als Musiklehrer ab dem Schuljahr 2006/07. Mit ihrer Zulassung zur Eignungsprüfung wird auch eine zufriedenstellende dienstrechtliche Regelung jener Lehrpersonen herbeigeführt, die seit der Einführung der Fächer „Keyboard“, „Volksmusik“, „Steirische Harmonika“, „E-Gitarre“, und „E-Bassgitarre“ diese zum Teil ohne Hochschulabschluss unterrichtet haben.

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