Aktuelles

Förderung der Weiterbildung und der Zweisprachigkeit: Bis 31. Jänner ansuchen

LPA - Die Weiterbildung in Südtirol wird von vielen verschiedenen Trägern organisiert. All diese Organisationen und Vereine können auch heuer wieder um einen Finanzierungsbeitrag beim Land ansuchen. Abgabetermin für die Gesuche ist der 31. Jänner.

Organisationen, Vereine, Einrichtungen, die keine Gewinnabsicht verfolgen und eigene Statuten haben, werden vom Amt für Weiterbildung in der Abteilung Deutsche Kultur und Familie finanziell gefördert. All diese Organisationen können bis Dienstag, 31. Jänner 2006 beim Amt für Weiterbildung um Finanzierungen ansuchen, und zwar für Maßnahmen und Investitionen im Bereich der Weiterbildung (gemäß Landesgesetz Nr. 41/1983), für Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse (Landesgesetz Nr. 5/1987) und für Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit (Landesgesetz Nr. 18/1988).

Die Ansuchen sind bis zu diesem Termin mit eingeschriebenem Brief (es gilt der Poststempel) abzuschicken oder persönlich im Amt für Weiterbildung (bis 17 Uhr) abzugeben. Die notwendigen Formulare können beim Amt für Weiterbildung, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, Rufnummer 0471 413390, angefordert oder im Internet unter www.provinz.bz.it/kulturabteilung/weiterbildung/formulare heruntergeladen werden. Kontaktperson im Amt ist Helga Girardi.

ohn