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Namensrückführung: Unklarheiten ausgeräumt

LPA - Die rechtlichen Unklarheiten im Zusammenhang mit der mit einer Paket-Maßnahme von 1972 festgelegten Prozedur zur Wiederherstellung von Vor- und Zunamen in ihrer deutschen Form sind ausgeräumt. Die Gesuche, welche aufgrund des Staatsgesetzes Nr. 118/1972 ("kleines Paket") über die Gemeinden laufend eingereicht werden, werden durchwegs schnell und ohne viel Bürokratie erledigt. Diese Mitteilung konnte Landeshauptmann Luis Durnwalder im Rahmen einer Anfragebeantwortung im Landtag machen.

Bereits aufgearbeitet sind alle jene 150 Gesuche, welche sich infolge der unklaren Kompetenzen bis Mai 2005 angestaut hatten, konnte Landeshauptmann Durnwalder bei der jüngsten Landtagsfragestunde am Dienstag dieser Woche der Anfragestellerin Eva Klotz mitteilen. Im Oktober vergangenen Jahres hatte sich - nach einer entsprechenden Intervention des Landeshauptmannes bei mehreren Ministern in Rom - das Justizministerium den vom Land vertretenen Rechtsstandpunkt zu eigen gemacht, wonach die Anträge, mit denen Südtiroler ihren italienischen Vornamen im entsprechenden deutschen Vornamen bzw. den infolge der früheren faschistischen Bestimmungen italianisierten Zunamen in der deutschen Ursprungsform wiederhergestellt haben wollen, über die Gemeinde an die Generalstaatsanwaltschaft bei der Außensektion des Oberlandesgerichtes Bozen zu richten sind.

Die Unklarheiten waren durch staatliche Gesetzesmaßnahmen hervorgerufen worden; auf Staatsgesetz 118 von 1972 waren mehrere staatliche Bestimmungen gefolgt, welche mit der auf die Südtiroler Besonderheit der Wiedergutmachung faschistischen Unrechts abgestimmten "Paket" - Maßnahme wenig oder gar nicht abgestimmt waren. Die Folge war, dass es - insbesondere mit der Verabschiedung des Staatsgesetzes zur Neuregelung der Standesämter - zu Unklarheiten in der Zuständigkeit kam und die eingereichten Anträge (bis Mai 2005 rund 150) nicht mehr nach dem 1972 festgelegten Verfahren bearbeitet wurden.

VFma