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Landesregierung ernennt neuen Landesschulrat

LPA - Die Zusammensetzung des neuen Landesschulrats steht fest. Die Landesregierung bestätigte gestern (Montag, 8. Mai) die gewählten und namhaft gemachten Mitglieder, so dass der Landeshauptmann in den kommenden Tagen das Ernennungsdekret unterzeichnen kann. Der neue Landesschulrat wird ab kommendem Schuljahr bis 2009/2010 im Amt sein. Die konstituierende Sitzung dürfte im September - kurz nach Schulbeginn - stattfinden.

Die über 50 Personen, die für die Vierjahresperiode 2006/07 bis 2009/2010 in den Landesschulrat gewählt beziehungsweise als Mitglieder für dieses Gremiums namhaft gemacht worden sind, wurden gestern von der Landesregierung als solche bestätigt. Es handelt sich dabei um sechs Inspektoren beziehungsweise Schuldirektoren, um 23 Lehrpersonen, um vier Zweitsprach-Lehrpersonen, um sieben Eltern- und fünf Schülervertreter, um je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Verwaltungspersonals, der Religionslehrpersonen, der Berufsschullehrpersonen sowie der Lehrpersonen der gleichgestellten Schulen. Hinzu kommen je zwei Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der Gemeinden und der Wirtschafts- und Arbeitswelt.

Auf der Grundlage des Bestätigungsbeschlusses der Landesregierung wird nun Landeshauptmann Luis Durnwalder das Ernennungsdekret unterzeichnen und die konstituierende Sitzung des höchsten schulischen Mitbestimmungsgremiums einberufen. Diese wird kurz nach Schulbeginn Mitte September 2006 stattfinden.

Dem Landesschulrat gehören außer den gewählten und namhaft gemachten Mitgliedern von Amts wegen die für die Schule zuständigen Landesräte (derzeit Otto Saurer, Luisa Gnecchi und Florian Mussner) sowie die drei Schulamtsleiter (Peter Höllrigl, Bruna Rauzi Visentin und Roland Verra) an.

Im Zuge der gestrigen Entscheidung ernannte die Landesregierung neben den Mitgliedern des Plenums des Landesschulrates auch die Mitglieder der drei Schulratsabteilungen, die für die deutsche, italienische beziehungsweise ladinische Schule zuständig sind. Diese so genannten Abteilungen setzen sich im Wesentlichen aus den Mitgliedern des Landesschulrates zusammen, aufgrund der rechtlichen Zusammensetzungsvorgaben sind aber vor allem was die italienische und die ladinische Abteilung betrifft, zusätzliche Mitglieder notwendig.

jw