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Landesregierung unterstützt weitere 140 Sommerbetreuungsangebote

(LPA) Mehr als hundert Angebote zur Sommer- und Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr unterstützt. "In diesem Jahr sind allein bis dato mehr als doppelt so viele Projektvorschläge eingegangen", erklärt Bildungslandesrat Otto Saurer. Einem Teil davon hat die Landesregierung auf seinen Antrag hin nun grünes Licht gegeben.

"Allein die Steigerung der Anträge zeigt, wie groß das Bedürfnis nach Betreuungsangeboten auch in der schulfreien Zeit ist", so Saurer. Zusätzlich zu den bereits im Frühjahr genehmigten Projekten hat die Landesregierung in ihrer letzten Sitzung deshalb beschlossen, nicht weniger als 140 weitere Betreuungsangebote der verschiedensten Organisationen und Institutionen – Vereine, Gemeinden, Schulen – zu unterstützen. "Wir finanzieren die Angebote zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen mit insgesamt drei Millionen Euro, sorgen also dafür, dass die Kosten zu etwa zwei Dritteln vom Land getragen werden", so Saurer. Dank dieser Unterstützung könnten die Kosten für die Eltern in erträglichen Grenzen gehalten werden.

Geht es nach dem Bildungslandesrat, wird die Landesregierung im heurigen Sommer und im kommenden Schuljahr auch noch weitere Projekte für die pädagogisch qualifizierte Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen drei und 14 Jahren unterstützen. "Wir haben für diese Projekte klare Regeln aufgestellt, um Qualität und Nachhaltigkeit zu garantieren", erklärt dazu Otto Saurer. So gilt etwa eine Mindestdauer für die Sommerbetreuung von zwei aufeinander folgenden Wochen, während die schulbegleitenden Angebote mindestens zwei Stunden an einem Nachmittag pro Woche umfassen müssen, und zwar über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.

Zusätzlich müssen die Projekte mehrere Kontrollinstanzen durchlaufen. "Wir haben als erste Anlaufstelle die Gemeinde vorgesehen, die die Projekte zu begutachten hat", so der Bildungslandesrat. "So können wir eine Überschneidung der Angebote verhindern", erklärt Saurer. Gleichzeitig wird den Veranstaltern vorgeschrieben, eine enge Abstimmung mit den örtlichen Schulen bzw. Kindergärten zu suchen. Dazu kommt die Bewertung durch eine Fachkommission des Landesamts für Schul- und Hochschulfürsorge. Erst nach deren OK wird das Projekt der Landesregierung vorgelegt, die über eine Unterstützung zu entscheiden hat.

Anträge um eine Finanzierung von Betreuungsprojekten für Kinder und Jugendliche können demnach weiterhin beim zuständigen Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden. Informationen gibt's bei den Mitarbeiterinnen Brigitte Schgraffer Comploi (Tel. 0471 413383) oder Heidi Weiss (Tel. 0471 413316). Gesuchsvordrucke, Regelungen und weitere Informationen finden sich auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/4001/schulfuersorge.

chr