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Schulamt zu Prüfungsthema in Betriebswirtschaftslehre: "Übersetzung ist eindeutig und korrekt"

(LPA) Zu Medienberichten, wonach die Aufgabenstellung in Betriebswirtschaftslehre (BWL) der staatlichen Abschlussprüfung für die Handelsoberschule missverständlich übersetzt worden sei, nimmt Schulamtsleiter Peter Höllrigl Stellung: "Auch aus dem übersetzten Text geht die Aufgabenstellung klar hervor", so der Schulamtsleiter.

Die Aufgabenstellung im Fach BWL, so der Vorwurf, sei für die Fachrichtungen IGEA und "Mercurio" schlecht übersetzt worden. Der übersetzte Text habe den Sinn der Aufgabe verzerrt. Schulamtsleiter Höllrigl stellt nun klar, dass dieser Vorwurf ins Leere gehe. Aus dem übersetzten Text gehe die Aufgabenstellung klar hervor, der Text führe keineswegs zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen. "Spezifische fachsprachliche Begriffe aus dem Italienischen lassen bei der Übersetzung ins Deutsche einen gewissen Spielraum zu", so Höllrigl. Entsprechend habe das Schulamt in diesem Jahr auch verfügt, dass für die Prüfungskommission der deutschen Übersetzung der italienische Ursprungstext beigelegt werde. So könnten eventuelle Unklarheiten zu Beginn der schriftlichen Arbeit geklärt werden.

"Gültigkeit hat auf jeden Fall der deutsche Text, da das Schulamt von der Möglichkeit Gebrauch machen kann, eigene Themen zu stellen bzw. die Themenstellung des Ministeriums zum Teil abzuändern", stellt Höllrigl klar. Die Übersetzung des Themas entspreche den staatlichen Vorgaben und sei, wie in den Vorjahren, gewissenhaft und korrekt ausgeführt worden. Die Tatsache, dass beiden Fachrichtungen dieselbe Aufgabe gestellt wurde, sei auf einen Fehler des Unterrichtsministeriums in Rom zurückzuführen, schließt der Schulamtsleiter.

chr