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Studienbeihilfen für Oberschulbesuch oder Berufsausbildung außerhalb Südtirols

(LPA) Auch für den Besuch von Oberschulen oder Vollzeitkursen der Berufsausbildung außerhalb Südtirols mit einer Mindestdauer von sechs Monaten vergibt das Land Studienbeihilfen. Voraussetzung ist, dass es die im kommenden Schuljahr besuchten Schulen oder Kurse in Südtirol nicht gibt. Wer um solch eine Studienbeihilfe ansuchen möchte, kann ab sofort und noch bis 19. Oktober im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge sein Gesuch abgeben.

Im Zusammenhang mit den genannten Studienbeihilfen gibt es eine Reihe von Bestimmungen, die sich die Betroffenen vor Augen halten sollten. So müssen die Bewerber EU-Bürger und mindestens zwei Jahre in Südtirol ansässig sein. Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt 3600 Euro, wobei diese ausgeschüttet werden kann, wenn das bereinigte Einkommen 1600 Euro beträgt und die Bewerber gezwungen sind, während des Schuljahres außerhalb der Familie zu wohnen. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens beträgt 24.500 Euro. 

Was die Freibeträge betrifft, so gelten Arbeitslose als zu Lasten lebende Personen, falls sie auf dem Familienbogen der Eltern des Bewerbers aufscheinen und unmittelbar vor Einreichung des Antrags mindestens sechs Monate durchgehend in der Arbeitslosenliste des Arbeitsamtes eingetragen sind. Das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge macht außerdem darauf aufmerksam, dass Wohnungen und Garagen, die von den Eltern an Verwandte des Bewerbers innerhalb des zweiten Grades ohne Mietvertrag als Erstwohnung zur Verfügung gestellt werden, als vermietet einzutragen sind.

Falls Vordrucke als lose Blätter eingereicht werden (weil sie etwa aus dem Internet stammen), muss der Bewerber jede einzelne Seite unterschreiben. Bei Übermittlung der Gesuche per Fax ist dem Ansuchen die Kopie des Personalausweises des Antragstellers beizulegen. Die in den Anträgen enthaltenen Angaben werden per Stichprobe kontrolliert.

Wer nähere Informationen braucht, kann sich telefonisch (0471 412927) oder persönlich an das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge (Zimmer 204), Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen. Außerdem gibt es alles Wissenswerte und die Gesuchsvordrucke auch im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung. Die notwendigen Gesuchsvordrucke liegen schließlich auch im zuständigen Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, in den Gemeinden und in allen Berufsberatungsstellen auf.

chr