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Vertrag zu Arbeitszeit der Lehrer unterzeichnet - Kompromiss zu 50/60-Minuten-Frage

(LPA) Ein - zumindest vorläufiger - Schlussstrich ist unter die Diskussion rund um die Differenz zwischen Arbeits- und Unterrichtsstunde, in der so genannten 50/60-Minuten-Frage also, gezogen worden. Die Landesagentur für Vertragsverhandlungen, die Vertreter der Landesabteilungen Personal und Schule sowie der Schulgewerkschaften haben heute (6. Oktober) den entsprechenden Vertrag unterzeichnet.

Unter Dach und Fach: Schulgewerkschafter und öffentliche Delegation haben heute den Vertrag zur 50/60-Minuten-Regelung unterzeichnet
Auf drei Wochenstunden beläuft sich die Differenz zwischen der 50 Minuten dauernden Unterrichtsstunde und der auf 60 Minuten angelegten Arbeitsstunde der Lehrpersonen der Mittel- und Oberschule. Wie diese drei Wochenstunden eingebracht werden können, war nun lange Zeit Gegenstand der Verhandlungen zwischen Land und Lehrern, bevor man sich auf den heute besiegelten Kompromiss geeinigt hat.

Dieser sieht vor, dass die Lehrpersonen die drei erwähnten Stunden für zusätzliche Tätigkeiten verwenden, und zwar ohne eigens dafür bezahlt zu werden. Es geht hierbei vor allem um die Beaufsichtigung der Schüler vor Schulbeginn bzw. nach Unterrichtsende, während der Zwischenpausen oder der Ausspeisung, um die Begleitung zu unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen, um Tätigkeiten im Zusammenhang mit der individuellen Lernberatung oder zur Erstellung des Kompetenzen-Portfolios.

Besiegelt haben diese Regelung heute die Vertreter von Schulgewerkschaften und Land, angeführt vom Präsidenten der Landesagentur für Vertragsverhandlungen, Anton Gaiser, sowie den Direktoren der Landesabteilungen für Schule und Personal. Sie alle haben im Palais Widmann ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt, der die 50/60-Minuten-Frage vorerst löst. "Vorerst" deshalb, weil der Vertrag als Übergangsbestimmung angelegt ist, also bis zu einer "organischen Neuregelung der Bestimmungen" gilt.

chr

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