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Einschreibung in die Grund-, Mittel-, Ober- und Kunstschulen, Berufsschulen und Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft

LPA - Die Termine für die Einschreibung von Schülern in die Südtiroler Schulen sind in den kommenden Wochen. Darauf weist Schulamtsleiter Peter Höllrigl hin. In die Grundschule müssen Schüler innerhalb Jänner 2007 eingeschrieben werden. Die Einschreibung in die 1. Klasse Mittelschule erfolgt von Amts wegen. Der Termin für die Einschreibung in die Oberschule, die Landesberufsschule und die Fachschule für Land-, Forst- und Hauswirtschaft ist der 31. März 2007. Gesuche für die Zulassung zur Schülerbeförderung sind ebenfalls bis zum 31. März 2007 abzugeben.

Eltern müssen ihre Kinder im Monat Jänner in die Grundschule einschreiben. Der genaue Termin wird auf Schulebene festgelegt. Eingeschrieben werden müssen jene Kinder, welche bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden. In die erste Klasse der Grundschule können auch jene Kinder eingeschrieben werden, welche bis zum 30. April des Schuljahres, auf das sich die Einschreibung bezieht, das sechste Lebensjahr vollenden. Der Antrag um Einschreibung ist verbindlich und kann nicht gleichzeitig im Kindergarten eingereicht werden. Die Entscheidung über die Einschreibung im Kindergarten bzw. in der Grundschule kann nachträglich nur in besonderen Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden. Für Kinder, die schulpflichtig sind, besteht in begründeten Fällen und nach einhergehender Beratung von Seiten des Kindergartens und der Schule weiterhin die Möglichkeit der ganzjährigen Abwesenheit. Eltern, die um eine vorgezogene oder spätere Einschreibung anfragen, werden von den Verantwortlichen im Kindergarten und in der Schule beraten. Eine diesbezügliche Beratung kgibt es auch bei der Dienststelle für Gesundheitserziehung, Integration und Schulberatung im Schulamt.
Die Schüler der 5. Klasse der Grundschule, die die Mittelschule im selben Schulsprengel besuchen, werden von Amts wegen in die 1. Klasse der Mittelschule eingeschrieben. In diesem Fall müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten kein Einschreibegesuch einreichen. Schüler, die die 5. Klasse in einem Grundschulsprengel besuchen und jene, welche die Mittelschule nicht im selben Schulsprengel besuchen, müssen bis 17. Februar 2007 bei der besuchten Grundschule ein Einschreibegesuch einreichen. Dieser Termin gilt als Übergangsregelung nur für das Schuljahr 2007/2008. Künftig sind die Einschreibungen in die Mittelschule auch bis zum 31. Jänner vorzunehmen. Einschreibungen außerhalb des Einzugsgebietes sind nur dann möglich, wenn keine zusätzlichen Klassen gebildet werden müssen bzw. wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Einschreibung in die darauf folgenden Klassen erfolgt von Amts wegen.
Der Termin für die Einschreibung in die Oberschule bleibt im Schuljahr 2007/2008 der 31. März.
Die Einschreibung in die erste und die darauf folgenden Klassen der Landesberufsschule und Fachschule für Land-, Forst- und Hauswirtschaft muss bis 31. März 2007 direkt bei der gewählten Landesberufsschule oder Fachschule für Land-, Forst- und Hauswirtschaft erfolgen.
Schulamtsleiter Höllrigl verweist darauf, dass die Gesuche um Einschreibung bindend sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Direktor der Schule, in die die Ersteinschreibung erfolgt ist, die Einschreibung in eine andere Schule vornehmen. Die entsprechenden, begründeten Gesuche müssen jedenfalls innerhalb 30. Juni 2007 eingereicht werden.
Die Einschreibung in die gleichgestellte Privatschule erfolgt zu dem für die öffentliche Schule geltenden Termin.


Für Schüler mit Funktionsdiagnose müssen die Mittelschulen in Zusammenarbeit mit den Diensten der Sanitätsbetriebe bis zum 15. März für die Schüler der 3. Klassen das Funktionelle Entwicklungsprofil (FEP) erstellen und es um­gehend den Eltern aushändigen, damit diese es bis 31. März dem Gesuch um Einschreibung in die weiterführende Schule beilegen können.


Das Gesuchsformular zur Schülerbeförderung für Pflichtschüler wird den Schulen direkt vom Amt für Schul- und Hochschulfürsorge innerhalb 20. Februar 2007 zugesandt. Den Oberschülern wird ein einheitliches Gesuchsformular für die Zulassung zur Schülerbeförderung, für die Gewährung einer Studienbeihilfe und für die kostenlose und leihweise Überlassung der Schulbücher voraussichtlich bis Ende Februar (bei den Oberschulen) zur Verfügung stehen. Zusammen mit dem Einschreibeformular für die Einschreibung in die Oberschule wird auch das Gesuch um Schülerbeförderung sowohl auf Linien als auch auf Sonderbeförderungsdiensten und um Schulbücher abgegeben. Das Gesuch für die Zulassung zur Schülerbeförderung ist bis zum 31. März 2007 bei der Schule, bei der die Schüler sich für das kommende Schuljahr einschreiben, abzugeben.

SAN