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Studienbeihilfen für Sekundarschulen und Berufsbildung: Zwischentermin am 31. März

(LPA) Schüler der Sekundarschulen II. Grades und der Kunstschulen sowie Teilnehmer an den Vollzeitkursen der Berufsbildung mit einer Mindestdauer von fünf Monaten können bereits jetzt um eine Studienbeihilfe fürs nächste Schuljahr ansuchen. Ein erster Zwischentermin ist der 31. März.

Die entsprechenden Anträge müssen von den Bewerbern oder - falls diese nicht volljährig sind - von deren Eltern in den entsprechenden Schulen abgegeben werden. Der letzte Termin dafür ist der 18. Oktober, ein Zwischentermin wurde aber bereits auf 31. März festgelegt. Nur im Fall von Privatschulen kann der Antrag direkt beim zuständigen Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18 eingereicht werden. Dort liegen, ebenso wie in den Gemeinden und allen Berufsberatungsstellen auch die notwendigen Gesuchsvordrucke auf, die es außerdem im Südtiroler Bürgernetz gibt (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung).

Gegenüber dem heurigen Schuljahr haben sich einige Änderungen ergeben. So müssen dem Antrag keine Unterlagen oder Erklärungen beigelegt werden. Falls aber die Vordrucke als lose Blätter eingereicht werden (etwa nachdem sie aus dem Bürgernetz ausgedruckt worden sind), muss jede einzelne Seite vom Bewerber unterschrieben werden. Wird das Faxgerät zur Übermittlung des Antrags benutzt, ist dem Antrag eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners beizulegen. Mittels Stichprobenkontrollen kann sich die Landesregierung jederzeit von der Richtigkeit der gemachten Angaben überzeugen.

Das Höchstausmaß der Studienbeihilfe beträgt 3000 Euro und wird bei einem bereinigten Einkommen von 1700 Euro und einem Aufenthalt außerhalb der Familie gewährt. Die Studienbeihilfe für alle anderen Anspruchsberechtigten wird um 80 Prozent reduziert. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens liegt bei 20.000 Euro.

Weitere Informationen gibt's direkt im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge (Zimmer 205; Tel. 0471 413305, 0471 413344, 0471 412924 und 0471 412925) oder im Bürgernetz unter oben genannter Adresse.

chr