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Sommerkindergärten: Richtlinien für Personaleinsatz festgeschrieben

LPA - Auch im kommenden Sommer werden viele Kindergärten einen Sommerkindergarten anbieten. Dort werden die Kinder zwischen drei und sechs Jahren auch während der Sommerwochen von Kindergärtnerinnen und Pädagogischen Mitarbeiterinnen betreut. Richtlinien für den Personaleinsatz an den Kindergärten während der Sommermonate hat nun die Landesregierung festgelegt.

Die Nachfrage nach einer Kinderbetreuung auch während der Sommermonate ist in den vergangenen Jahren besonders im Zusammenhang mit der steigenden Berufstätigkeit von Frauen angestiegen. "Im vergangenen Jahr gab es an 22 Kindergärten einen Sommerkindergarten", so Kindergarteninspektorin Christa Messner, "das Angebot wird gut und gerne angenommen." Auch im bevorstehenden Sommer soll in allen acht Kindergartendirektionen Sommerkindergarten angeboten werden. Finanziert wird der Sommerkindergarten einschließlich der Personalkosten über das Familienpaket.

Für den Personaleinsatz an den Sommerkindergärten hat die Landesregierung nun eigene Richtlinien erlassen. Demnach solle im Sommer vorrangig Kindergärtnerinnen und Mitarbeiterinnen eingesetzt werden, die aus verschiedenen Gründen während des Kindergartenjahres kein oder nur ein begrenztes Recht auf Urlaub angereift haben. Kindergartenpersonal mit weniger als sieben Monaten Dienstalter kann im Sommerkindergarten Dienstzeit sammeln, was sich in der Folge auf die Aufnahmerangordnung auswirkt. Das Personal in Teilzeit kann während der Sommermonate auch Vollzeit arbeiten. Außerdem können Sonderurlaube und Wartestände für einen Dienst im Sommerkindergarten unterbrochen werden.

Die von der Landesregierung in den vergangenen Tagen genehmigten Richtlinien sehen auch die Möglichkeit von Direktberufungen von Absolventinnen der Fachrichtung Kindergarten der bildungswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bozen vor. Vollzeitbedienstetes Kindergartenpersonal, das nicht in einer der genannten Sondersituationen ist, kann für den Dienst im Sommerkindergarten mit einer Aufgabenzulage rechnen.

"Bereits in den vergangenen Jahren sind wir im Wesentlichen nach diesen Richtlinien vorgegangen", erklärt der Direktor im Amt für Kindergartenpersonal, Luis Braun, "neu ist der vorrangige Einsatz von Kindergärtnerinnen und Mitarbeiterinnen ohne Urlaubsanrecht oder mit Anrecht auf Teilurlaub im Sommer, Personal, das in den Dienst zurückkehrt." Neu ist auch, dass die Vorgehensweise erstmals mit Beschluss festgelegt wurde.

jw