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Fachkraft für Lebensmittelherstellung: Zukunftsorientierter Lehrberuf neu eingeführt

LPA - Die Bildungsordnung für den Lehrberuf "Fachkraft für Lebensmittelherstellung" hat die Landesregierung heute, 10. April, verabschiedet. Damit hat die Südtiroler Lebensmittelindustrie ab sofort die Möglichkeit, Fachkräfte als Lehrlinge auszubilden.

Die Lebensmittelindustrie hat in Südtirol eine lange Tradition und spielt eine bedeutende Rolle im heimischen Wirtschaftsgefüge; in diesem Sektor gab es aber bisher keine Grundausbildung. „Durch die Einführung der dualen Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmittelherstellung soll diese Lücke geschlossen werden“, sagt der Direktor der Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung, Peter Duregger. Die Sektion Lebensmittelindustrie im Unternehmerverband hatte Bedarf an einer solchen Ausbildung angemeldet. Ob bei der Verarbeitung von Obst, der Herstellung von Backwaren, in der Fleischverarbeitung oder in der Milchwirtschaft: die Lebensmittelindustrie braucht Personen, die sich mit den technischen Verfahren und Abläufen zur Herstellung von Lebensmitteln auskennen.

Der neue Lehrberuf „Fachkraft für Lebensmittelherstellung“ richtet sich an Jugendliche, welche die Mittelschule abgeschlossen haben und mindestens 15 Jahre sind. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet zum einen im Lehrbetrieb und zum anderen in Blockform an einer Berufsschule in Deutschland statt. Die Fachkraft für Lebensmittelherstellung stellt mit Hilfe moderner Technologien aus Rohstoffen und Halbfabrikaten einwandfreie und qualitativ hochwertige Lebensmittel her und überwacht diese während des gesamten Herstellungsprozesses. Dabei gilt es, die Bestimmungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Hygiene und Umweltschutz einzuhalten. Der Auszubildende lernt weiters, die Produktions- und Verpackungsanlagen zu programmieren, bedienen und kontrollieren sowie die Anlagen zu reinigen und warten. 

„Für den Lehrberuf ´Fachkraft für Lebensmittelherstellung` wurde die erste Bildungsordnung nach den Vorgaben des neuen Lehrlingsgesetzes verabschiedet“, sagt Cäcilia Baumgartner, die geschäftsführende Direktorin des Amtes für Lehrlingswesen und Meisterausbildung. Die Bildungsordnung ist ein umfassendes Dokument, das eine Beschreibung des Berufsbilds, den betriebliche Ausbildungsrahmen, den Umfang des Schulunterrichts, den Lehrplan sowie Angaben zur Abschlussprüfung enthält. Solche Bildungsordnungen sind künftig für alle Lehrberufe vorgesehen. Die Bildungsordnung für den Beruf Fachkraft für Lebensmittelherstellung finden Interessierte im Web unter http://www.provinz.bz.it/lehrlingswesen unter „Liste der Lehrberufe“.

SAN