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LR Saurer zum Gesetzentwurf zur Schulreform

(LPA) Zum heute von der Landesregierung gutgeheißenen Entwurf zur Reform des Kindergartens und der Unterstufe nimmt Schullandesrat Otto Saurer Stellung. Er unterstreicht Neuerungen in Sachen Wahlbereich, Portfolio, Lernberatung und den Kindergarten als erste Bildungsstufe.

"Dieser Entwurf hat die verschiedenen Eingaben und Stellungnahmen der Schulpartner wie Gewerkschaften, Lehrerkollegien und Verbände größtenteils berücksichtigt", so Saurer in seiner Stellungnahme. Das Ergebnis sei ein gegenüber dem ersten Entwurf vom Dezember stark abgeänderter Text. "So wird u.a. bestimmt, dass das Land die Verbreitung und Festigung einer europäischen Kultur und Bürgerschaft fördert, die auf christlichen Wurzeln aufbaut", erklärt der Landesrat.

Was Wahlpflicht und Wahlbereich im Curriculum der Unterstufe betrifft, so werden diese nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. "Der Gesetzentwurf sieht vielmehr vor, dass die Rahmenrichtlinien zu den personenbezogenen Lernplänen für die Schulen der drei Sprachgruppen festlegen sollen, ob solche Wahl- und Wahlpflichtangebote gemacht werden sollen und in welchem Ausmaß", so Saurer. Auch das Portfolio komme im Gesetzentwurf nicht mehr vor, es ist nur mehr von der Dokumentation der Lernwege die Rede, wobei die autonomen Schulen selbst die Kriterien für diese Dokumentation festlegen. "Auch die Lernberatung fällt nun voll in die die Eigenverantwortung und Autonomie der Schulen, die Mittel und Wege für die Umsetzung finden muss", erklärt der Landesrat.

Der Kindergarten stelle nunmehr die erste Bildungsstufe dar, ihm werde künftig jene Autonomie zuteil, wie sie für die öffentlichen Schulen vorgesehen und umgesetzt wurde. Zudem sieht der Entwurf einen neuen Verteilungsplan der Kindergärten und die Einführung von Mitbestimmungsgremien vor.

"Die Schule befindet sich europaweit in einer Phase des Umbruchs. Überall wird nach effizienten Formen eines nachhaltigen Lernens gesucht, die den Bedürfnissen der Schüler und einer zeitgemäßen Schule gerecht werden", so Saurer. Zudem müsse Schule jene Flexibilität zulassen und Lernwege und Lernzeiten ermöglichen, die der Individualität der Schüler besser Rechnung tragen. Ein so verstandenes Lernen erfordere eine Reihe von Instrumenten und Maßnahmen wie etwa Lernberatung, Dokumentation der Lernprozesse und Wahlmöglichkeiten. "Diese Prinzipien sind im Gesetzentwurf verankert, der europäische Entwicklungen im Bildungswesen berücksichtigt, aber zugleich das Landesgesetz zur Autonomie der Schule weiterentwickelt", so Saurer.

Der Landesrat geht davon aus, dass der Gesetzentwurf nach einer Begutachtung durch Rechtsamt, Amt für Sprachangelegenheiten und Landesschulrat im Herbst vom Landtag behandelt werde.

chr