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Studienbeihilfen: Ansuchen ab 16. Juli - Erstmals nur online

(LPA) Ab kommendem Montag, 16. Juli, können Studenten wieder um die Gewährung einer Studienbeihilfe, um die Rückerstattung der Studiengebühren und um die pauschale Vergütung der Reisespesen ansuchen. Erstmals werden diese Ansuchen heuer nur noch online abgewickelt, das klassische Ansuchen auf Papier hat ausgedient.

Wer demnach um eine Studienbeihilfe, die Gebühren-Rückerstattung oder eine Reisespesenvergütung ansuchen möchte, muss über einen Internet-Zugang, eine E-Mail-Adresse und einen persönlichen Account verfügen. Letzterer besteht aus einem Benutzernamen und einem Passwort.

Für all diejenigen, die bereits in den letzten Jahren den bequemen Weg des Online-Ansuchens gewählt haben, gilt nach wie vor der damals ausgegebene Account. All diejenigen, die in diesem Jahr erstmals ansuchen, müssen einen solchen Account erst beantragen. Dafür müssen sie - ein einziges Mal für die gesamte Dauer ihres Studiums - im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen vorstellig werden (Parteienverkehr: montags bis freitags 9.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr). Nach Vorlage eines gültigen Personalausweises, der Steuernummer und einer E-Mail-Adresse wird ein persönlicher Account für die Studenten angelegt und der Weg zum Online-Ansuchen steht offen.

Wer Informationen zu den Förderungsmaßnahmen braucht, wird auf der Homepage des Landesamts für Hochschulförderung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung) fündig oder kann sich auch in Sachen Online-Antragstellung an die Telefonnummer 0471 413304 wenden. Zudem gibt's die besagten Informationen per E-Mail, und zwar unter hochschulfoerderung@provinz.bz.it. Schließlich steht auch die Südtiroler Hochschülerinnenschaft (sh) für Beratung und Information zur Verfügung (Schlernstrasse 1 in Bozen, Tel. 0471 974614, Web: www.asus.sh, E-Mail: bz@asus.sh).

chr