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Neue Broschüre informiert über gemeinsames Sorgerecht

LPA - Seit März vergangenen Jahres gilt nach einer Trennung im Normalfall das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern. In einer Broschüre informieren nun der Landesbeirat für Chancengleichheit und die Landesabteilung Arbeit darüber, was das gemeinsame Sorgerecht im Einzelnen bedeutet. Die neue zweisprachige Broschüre wurde heute (Dienstag, 25. September) von Landesrätin Luisa Gnecchi und Beiratsvorsitzender Julia Unterberger vorgestellt.

Titelblatt der Broschüre über das gemeinsame Sorgerecht

Die neue Broschüre gibt auf je 24 Seiten in deutscher und in italienischer Sprache Auskunft über sieben Kernfragen zu den im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Änderungen des staatlichen Familiengesetzes beziehungsweise der neuen Sorgerechts-Regelung: Wer übt die elterliche Gewalt aus? Wie wird das Sorgerecht geregelt? Wer sorgt für den Unterhalt der Kinder? Wem steht die elterliche Wohnung zu? Wie läuft das Verfahren ab und was passiert bei Fehlverhalten der Eltern oder bei Verstößen gegen Verpflichtungen? Wie ist es um öffentliche Zuwendungen bestellt?

Bei der heutigen Vorstellung der Broschüre im Palais Widmann in Bozen, verwies Chancengleichheits-Landesrätin Luisa Gnecchi auf die zahlreichen Initiativen des Landesbeirats für Chancengleichheit für eine gute und fundierte Information von Frauen in frauenrelevanten Sachbereichen. Dieses Büchlein - so die Landesrätin - stelle einen weiteren Schritt in diese Richtung dar.

Die Broschüre "Das gemeinsame Sorgerecht"  ist im Frauenbüro, Crispistraße 3, in Bozen kostenlos erhältlich. Sie kann auch unter der Rufnummer 0471 411180/81 oder unter der E-Mail-Adresse frauenbuero@provinz.bz.it angefordert werden.

jw

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