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Stichprobenkontrollen zu den ladinischen Kulturbeiträgen 2006

LPA - Wie vom Gesetz vorgesehen werden sechs Prozent der Empfänger der ladinischen Kulturbeiträge vom Jahr 2006 mittels Stichprobenkontrollen genauer überprüft. Um welche Begünstigten es sich handelt, wird bei einer öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2007, in der ladinischen Kulturabteilung in Bozen ermittelt.

Insgesamt 72 Gesuche für einen Beitrag für die kulturelle und außerkulturelle Tätigkeit wurden in der ladinischen Kulturabteilung positiv begutachtet. Dazu kommen noch 50 Gesuche für Investitionen im Kulturbereich. Auch für 17 Ansuchen im Bereich Künstlerförderung und 13 im Bereich Bildungstätigkeit konnte ein positiver Bescheid ausgestellt werden. Sechs Prozent der durch die ladinischen Kulturbeiträge Begünstigten müssen nun einer Stichprobenkontrolle unterzogen werden. So ist es im Artikel 5 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993 vorgesehen. Welche Gesuchssteller hinsichtlich der Kulturbeiträge für das Jahr 2006 genauer kontrolliert werden, wird am 12. Dezember 2007, um 9 Uhr bei einer öffentlichen Sitzung in der ladinischen Kulturabteilung, Bindergasse 29, in Bozen ermittelt. Das Sitzungsprotokoll kann im Sekretariat der ladinischen Kulturabteilung eingesehen werden. Auf Anfrage wird es Interessierten auch per Post übermittelt.

SAN