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Sommer- und Nachmittagsprojekte für Drei- bis 14-Jährige: Kriterien überarbeitet

LPA - Eine verbesserte Qualitätssicherung und eine verstärkte Miteinbeziehung der Gemeinden will die Landesregierung durch die Überarbeitung der Richtlinien erreichen, auf deren Grundlage sie Sommer- und Nachmittagsprojekte für Kinder und Jugendliche fördert. Die überarbeiteten Richtlinien, die auch neue Termine beinhalten, wurden vor kurzem auf Vorschlag von Bildungslandesrat Otto Saurer genehmigt.

Sommerprojekte für Kinder: Immer größer die Nachfrage, immer vielfältiger das Angebot
Seit 2005 fördert die Landesregierung Sommer- und Nachmittagsprojekte für Kinder und Jugendliche. Sie kam damit einem Anliegen von Familien und Eltern nach qualifizierten Betreuung ihres Nachwuchses in der schulfreien Zeit entgegen. Auf der Grundlage der zweijährigen Erfahrungen mit den Betreuungsangeboten wurden nun die Förderrichtlinien überarbeitet. "Dabei geht es besonders darum, die Qualität der Projekte sicherzustellen und die Gemeinden in die Koordinierung stärker einzubinden", erklärt der zuständige Landesrat Otto Saurer.

Um die pädagogische Qualität der Angebote zu sichern, wird für Kinder von drei bis sechs Jahren beispielsweise die Anwesenheit von mindestens zwei Fachleuten in der Betreuergruppe gefordert. Außerdem müssen Anzahl und Qualifikation der Betreuenden ebenso wie die Projekttätigkeiten beschrieben werden. Eine Haftpflicht - und Unfallversicherung wird vorgeschrieben.

Die Rolle der Gemeinde und ihre koordinierenden Aufgaben werden ausgebaut. Gemeinden können beispielsweise Vorschläge für vorrangig zu fördernde Projekte einbringen. Als erste Anlaufstelle hat die Gemeinde außerdem den Auftrag, Überschneidungen zu vermeiden. Neuerungen gibt es auch bezüglich der Projektdauer: So können künftig in Ausnahmefällen auch Projekte berücksichtigt werden, die nur eine Woche dauern oder in zwei nicht aufeinander folgenden Wochen stattfinden.

Geringfügig verändert wurde die Punktezuteilung. Was die Finanzierung der Projekte betrifft, wird für die Zukunft ein Beitrag von 67 der anerkannten Kosten gewährt, für die Betreuung von Kindern oder Jugendlichen mit Beeinträchtigungen sind es 75 Prozent.

Alle Projektträger müssen sich schließlich den 15. März in ihrem Kalender notieren. Es ist der neue Einreichtermin für die Ansuchen um Förderung von Betreuungsprojekten, und zwar künftig der einzige für Sommerprojekte. Für Projekte an den unterrichtsfreien Nachmittagen während des Schuljahres kann weiterhin bis 30. September angesucht werden. 

Anträge um eine Finanzierung von Betreuungsprojekten für Kinder und Jugendliche zwischen drei und 14 Jahren können beim zuständigen Landesamt für Schulfürsorge eingereicht werden. Informationen erteilen die zuständigen Sachbearbeiterinnen Karin Bampi (Tel. 0471 412928), Martha Kasseroller (Tel. 0471 413346) oder Brigitte Schgraffer Comploi (Tel. 0471 413383). Die neuen Richtlinien werden in Kürze ebenso wie Gesuchsvordrucke, Regelungen und weitere Informationen im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung zu finden sein.

jw

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