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Weiterbildung: 1. Februar Einreichetermin für Förderungsgesuche

LPA - Vereine, Verbände und Organisationen der Weiterbildung können beim Land Südtirol um finanzielle Förderung ansuchen, sofern sie keine Gewinnabsichten verfolgen und eigene Statuten haben. Die entsprechenden Ansuchen sind in diesem Jahr bis spätestens 1. Februar 2008 im Landesamt für Weiterbildung einzureichen, das zum selben Termin auch die Förderungsansuchen der Bildungsausschüsse entgegen nimmt.

Die verschiedenen Träger, die in Südtirol Weiterbildung anbieten, werden über das Amt für Weiterbildung in der Abteilung Deutsche Kultur und Familie finanziell gefördert. In diesem Jahr können sie noch bis Freitag, 1. Februar 2008, um Finanzierungen für Maßnahmen und Investitionen im Bereich der Weiterbildung (gemäß Landesgesetz Nr. 41/1983), für Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse (Landesgesetz Nr. 5/1987) und für Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit (Landesgesetz Nr. 18/1988) ansuchen. Der Einreichetermin wurde um einen Tag bis zum 1. Februar verlängert, da der 31. Jänner auf den Unsinnigen Donnerstag fällt und an diesem Tag die Landesämter nachmittags geschlossen bleiben. Die Ansuchen sind mit eingeschriebenem Brief (es gilt der Poststempel) abzuschicken oder persönlich im Amt für Weiterbildung (bis 17 Uhr) abzugeben.

Der veränderte Einreichtermin gilt auch für die 130 Bildungsausschüsse, die derzeit in Südtirol dezentral Weiterbildung anbieten. Auch sie können bis Freitag, 1. Februar 2008, im Amt für Weiterbildung das Ansuchen um die ordentlichen Finanzierungen und Zuschüsse für Investitionen abgeben. Die Unterlagen über die ordentliche Finanzierung (Rechenschaftsbericht 2007 und Jahresprogramm 2008) müssen zuvor der Gemeinde unterbreitet werden, die die Dokumente prüft und deren Richtigkeit bestätigt. Falls die Gemeinde das Ansuchen weiterleitet, muss dies ebenfalls bis zum 1. Februar geschehen; den Bildungsausschüssen wird geraten, sich der Weiterleitung der Dokumente zu vergewissern.

Die  notwendigen Formulare können beim Amt für Weiterbildung, 39100 Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, Tel. 0471 413393 oder 413390, angefordert oder im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/weiterbildung/formulare herunter geladen werden. Informationen erteilt die zuständige Sachbearbeiterin Helga Girardi, Tel. 0471 413393, E-Mail: helga.girardi@provinz.bz.it.

jw