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Leistungsstipendien: Ergebnisse und Richtlinien werden überprüft

LPA - Mit der Einführung der Leistungsstipendien vor zwei Jahren wurde den Bildungszielen des Landes nach individueller, einkommensunabhängiger Leistungsförderung Rechnung getragen. Die ursprünglichen Vergabe-Richtlinien wurden im vergangenen Jahr auf Druck der Studierenden-Vertretung abgeändert. Nun sollen die Auswirkungen unter die Lupe genommen werden, um eventuell notwendige Anpassungen vornehmen zu können, erklärt die Direktion der Landesabteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung.

Die Leistungsstipendien wurden im Studienjahr 2006/07 erstmals vergeben. Nach vertieften Recherchen entschied sich die Landesabteilung Bildungsförderung dafür, in Anlehnung an andere Universitäten die Studien in drei Schwierigkeitsgrade einzuteilen: leichte, mittlere und schwierige Studiengänge. Entsprechend unterschiedlich wurde der Mindestnotendurchschnitt für den Erhalt eines Leistungsstipendiums festgelegt. Aufgrund von zwei Rangordnungen - Studierende in Italien und Studierende im Ausland - wurden insgesamt 355 Leistungsstipendien vergeben.

In einer Klausur der Abteilung Bildungsförderung und der "SH Südtiroler HochschülerInnenschaft" wurde im vergangenen Sommer 2007 die Vergabe der Leistungsstipendien im Detail erörtert. Größter Kritikpunkt der SH war die Benachteiligung von Studienrichtungen wie die Geisteswissenschaften durch die Einteilung in leichte, mittlere und schwierige Studien.

Nach intensiver Diskussion wurde dem Vorschlag der Studentenvertretung stattgegeben: Für die Vergabe der Leistungsstipendien im Studienjahr 2007/08 wurde die Unterscheidung nach Schwierigkeitsgraden abgeschafft und für alle der Mindestnotendurchschnitt der mittleren Stufe angewandt.

Die Rangordnungen für die Leistungsstipendien 2007/08, die auf der Grundlage der geänderten Richtlinien vergeben wurden, sind vor kurzem erschienen. Die Ergebnisse dieser zweiten Vergabe sollen nun ausgewertet und mit jenen des Vorjahres verglichen werden. Zudem will die Abteilung die Ergebnisanalyse mit den Vertretern und Vertreterinnen der Studierenden eingehend erörtert. In der Folge soll - auch unter Berücksichtigung der Veränderungen im Bereich der Hochschulbildung - über eventuell notwendige Anpassungen entschieden werden.

jw