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Lehrpersonen: Eintragung in Schulranglisten bis 9. Mai

(LPA) Die Landesregierung hat die Bestimmungen erlassen, auf deren Grundlag befristete Arbeitsverträge an Grund-, Sekundar- und Kunstschulen abgeschlossen werden können. Schulamtsleiter Peter Höllrigl weist in einem Rundschreiben an die Schulen auf die sich ergebenden Termine hin. Der wichtigste: Bis Freitag, 9. Mai, müssen die Gesuche um die Eintragung in die Ranglisten abgegeben werden.

Lehrpersonen, die bereits in den Schulamts-Ranglisten mit Auslaufcharakter eingetragen sind, können in ihrem Gesuch bis zu fünf Direktionen angeben, in deren Schulranglisten sie eingetragen werden wollen. All jene, die noch nicht in die Ranglisten eingetragen sind, aber die Voraussetzungen dafür erfüllen, können dagegen bis zu zehn Direktionen nennen. Eigene Bestimmungen gibt es zudem für Lehrer, die nur mit Vorbehalt in den Ranglisten mit Auslaufcharakter eingetragen sind, oder für jene, die eine solche vorbehaltliche Eintragung beantragen.

Wie Schulamtsleiter Höllrigl in seinem Rundschreiben mitteilt, müssen die Gesuche nicht etwa im Schulamt, sondern bei jenen Direktionen eingereicht werden, an deren Schule die Lehrer im laufenden Schuljahr unterrichten. Sollte jemand derzeit nicht im Dienst sein, kann er das Gesuch bei einer beliebigen Schule abgeben. Angesucht werden kann um die Eintragung in die Ranglisten jener Stellenpläne und Wettbewerbsklassen, für die die Bewerber alle Voraussetzungen bereits erfüllen oder dies bis spätestens 25. Juli tun. Dokumente sind dem Gesuch keine beizulegen, alle Titel können im Gesuch selbst erklärt werden.

Im Gesuch anzugeben ist jene Direktion, an der die ansuchende Lehrperson die Stellenwahl vornehmen will. Diese wird wiederum dezentral über das Schul-Informationssystem LaSIS abgewickelt. Nach der Erstellung der Ranglisten werden diese von allen Schulen gleichzeitig veröffentlicht, und zwar am 30. Mai.

chr