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Berufsbildung: Neue Perspektiven für Schüler mit Funktionsdiagnose

LPA - Ab dem kommenden Schuljahr 2008/2009 können Schüler und Lehrlinge mit Funktionsdiagnose an den Berufsschulen im Lande eine Teilqualifikation erlangen. Dazu werden sie die Diplom- oder die Lehrabschlussprüfung nach individuell festgelegten Maßstäben absolvieren. Die Voraussetzungen dafür schuf die Landesregierung nun auf Vorschlag von Landesrat Saurer.

Die Landesregierung hat vor kurzem die Voraussetzungen geschaffen, um Schülern und Lehrlingen mit Funktionsdiagnose an den Berufs- und Fachschulen des Landes eine Teilqualifikation zu ermöglichen. Damit wurden Ausbildungswege geschaffen, die zu einer individuellen Qualifikation führen.

Als wichtigen Schritt in Richtung Wertschätzung und Gleichwürdigkeit aller in einer Gesellschaft, die sich individuellen Kompetenzprofilen gegenüber zu öffnen und in Wege beruflicher Selbstverwirklichung zu überführen habe, wertet Bildungslandesrat Otto Saurer die Entscheidung der Landesregierung. Es handle sich um Wege, die über die Ausstellung von Teilqualifikationen erleichtert werden, erklärt der Abteilungsdirektor für deutsche und ladinische Berufsbildung, Peter Duregger. Er verweist darauf, dass sie jedoch des aktiven Mitwirkens anderer bedürfen, wie etwa von zentralen Trägern der Wirtschaft.

Die Teilqualifikation wird mit dem Schuljahr 2008/2009 umgesetzt und betrifft Schüler der Berufsfachschulen beziehungsweise Lehrlinge mit individuellen Lernzielen, für die bislang eine Bescheinigung von Kompetenzen ausgestellt wurde. Diese Schüler und Lehrlinge können ab kommendem Schuljahr die Diplomprüfung beziehungsweise die Lehrabschlussprüfung nach individuell festgelegten Maßnahmen absolvieren.

jw