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LR Saurer will weiterhin um Berufsmatura kämpfen

LPA - Bildungslandesrat Otto Saurer will auch nach der Anfechtung einiger Artikel des Landesgesetzes Nr. 2 vom 14. März 2008 durch die Regierung in Rom weiterhin um die Berufsmatura kämpfen. In einer Stellungnahme verweist der Landesrat auf die Bedeutung und die Qualität der Berufsausbildung in Südtirol, auf die Verhandlungen mit Rom, auf die Zuständigkeit des Landes im Bereich Berufsbildung und bezeichnet die Berufsmatura weiterhin als wichtiges bildungspolitisches Ziel.

"Vorauszusetzen ist, dass 35 Prozent der Mittelschulabgänger die Berufsbildung wählen", so der Bildungslandesrat. Für diese Jugendlichen die Möglichkeit zu schaffen, über die Berufsbildung einen Zugang zur Universität zu ermöglichen, das heißt, eine Berufsmatura nach dem Vorbild anderer Länder wie Österreich und Schweiz einzuführen, sei ein langjähriges Bestreben der Landesregierung. Durch die so genannte Moratti-Reform (Schulreformgesetz Nr. 53/2003 und Legislativdekret Nr. 226/2005) seien auf gesamtstaatlicher Ebene die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen worden, so Saurer.

Auf Betreiben des Landes setzte Unterrichtsminister Giuseppe Fioroni im Oktober 2006 eine gemischte Arbeitsgruppe mit je vier Vertretern des Unterrichtsministeriums und des Landes Südtirol für die Umsetzung der Schulreform in Südtirol - darunter die Erhöhung der Schulpflicht, Möglichkeit der Absolvierung der Bildungspflicht im Rahmen der Berufsschule, Berufsmatura - ein. "Die Arbeitgruppe, die bis zum Rücktritt der Regierung Prodi mehrmals einberufen wurde, sollte Vorschläge erarbeiten, um Südtirols gut ausgebaute Berufsbildung in die Reform des Bildungswesens einzubauen", erklärt der Landesrat, der auf die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis Südtirols im Bereich der Berufsbildung verweist.

Die Schulreform von 2003 sieht vor, dass nach einer vierjährigen Berufsfachschule in Zusammenarbeit mit einer Universität ein zusätzliches fünftes Jahr geplant und durchgeführt werden kann, das mit der staatlichen Abschlussprüfung abschließt. "Deshalb wurde vorgeschlagen, das fünfte Berufsschuljahr durch ein Landesgesetz zu regeln", so der Landesrat, der sich davon überzeugt zeigt, dass es Kompetenz des Landes sei, dieses fünfte Jahr zu regeln. Was die Abschlussprüfung angeht, so der Landesrat, halte man sich natürlich an die Bestimmungen (D.P.R. vom 10. Februar 1983, Nr. 89), die vorgeben, dass die Durchführungsbestimmungen über die Staatsprüfung vom Land nach Anhören des Ministeriums für den öffentlichen Unterricht erlassen werden.

"Wir wollen uns aber nicht nur auf das Gesetz berufen, sondern wir haben bereits vor Monaten den Entwurf einer Vereinbarung zwischen Ministerium und Land Südtirol nach Rom geschickt, weil wir die Materie im Geiste der konstruktiven und loyalen Zusammenarbeit regeln wollten", so Saurer. Der Entwurf konnte wegen des vorzeitigen Endes der Legislatur nicht mehr mit Rom besprochen werden.

Der Bildungslandesrat betont, dass in den nächsten Wochen alles unternommen werde, um die Regierung zur Rücknahme der Anfechtung zu bewegen, da diese die Autonomiebestimmungen verletze und auch der bildungspolitischen Ausrichtung der derzeitigen Regierung widerspreche.

jw