Aktuelles

LR Saurer: "Landeszusatzstellenplan für Lehrer bereits 2008/2009"

LPA - Die Landesregierung hat kürzlich die Kriterien für einen Landeszusatzstellenplan für Lehrer der staatlichen Schule genehmigt. Die Regelung soll bereits im kommenden Schuljahr greifen. Mit dem Zusatzstellenplan wird – neben dem rechtlichen Stellenplan – ein weiteres Stellenkontingent für die unbefristete Aufnahme von Lehrpersonen geschaffen. Für Bildungslandesrat Otto Saurer ist dies eine klare Antwort auf die Forderung nach Stärkung der didaktischen Kontinuität an den Schulen, wie sie von Eltern, Schülern und den Schulen selbst vielfach erhoben wurde. Außerdem ist die Maßnahme auch für die Lehrer interessant.

Mit dem Zusatzstellenplan können künftig Lehrpersonen mit Eignung oder Lehrbefähigung, die seit vielen Jahren mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt werden, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen werden, und zwar wenn es keine freien, wohl aber ganzjährig verfügbare Stellen gibt. In einigen Fächern gibt es viele ganzjährige Abwesenheiten bis zum 30. Juni oder 31. August, die bislang durch Lehrpersonen mit einem befristeten Arbeitsvertrag besetzt wurden. Aufgrund der neuen Regelung wird nun ein Teil dieser Stellen mit Lehrpersonen besetzt, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. „Ich kann nicht oft genug betonen, dass mit dem Zusatzstellenplan die didaktische Kontinuität an den Schulen entscheidend gestärkt und auch die Arbeitssituation der Lehrpersonen verbessert wird“, weist Landesrat Saurer auf die Vorteile hin. Die Lehrpersonen, die in den Landeszusatzstellenplan aufgenommen werden und einen zeitlich unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten, müssen das Probe- und Berufsbildungsjahr ablegen. Danach beginnen sie die Laufbahnentwicklung wie ihre Kollegen in der Stammrolle und kommen damit auch zu einer wirtschaftlichen Besserstellung.

Die Kriterien und Modalitäten zur Errichtung des Landeszusatzstellenplans im Einzelnen sind in der Mitteilung des Schulamtsleiters vom 20. Juni 2008 auf der Homepage des deutschen Schulamtes unter www.provinz.bz.it/schulamt/service/mitteilungen.asp nachzulesen.

SAN