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Schüler im Mittelpunkt

LPA – Schüler und Schülerinnen in den Mittelpunkt zu stellen, ist ein Hauptanliegen des neuen Bildungsgesetzes »Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe«, das im heutigen Amtsblatt der Region veröffentlicht wurde und morgen (30. Juli) in Kraft tritt. „Jedem soll das Seine geboten werden und nicht jedem das Gleiche“, betont Bildungslandesrat und Gesetzeseinbringer Otto Saurer in diesem Zusammenhang.

Die Bildungssysteme in Europa sind im Umbruch. Sie befinden sich in einem Spannungsfeld: Einerseits gilt es die neuen Erkenntnisse in verschiedenen Wissenschaftsbereichen, vor allem der Hirnforschung, zur Verbesserung und Steigerung von Bildungsanliegen zu nutzen, andererseits sich den Anforderungen von Gesellschaft und Wirtschaft zu stellen. Durch das neue Landesgesetz »Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe« sollen in Südtirol Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges und auf neuen wissenschaftlichen Kenntnissen aufbauendes Bildungswesen geschaffen werden.

Bildung erreicht den Einzelnen am besten, wenn sie auf ihn zugeschnitten ist, seine Interessen, Fähigkeiten, Emotionalität und Erfassungsrhythmen berücksichtigt. Daher sind Individualisierung und Personalisierung des Lernens oberster Grundsatz und zentrales Anliegen der Schulreform und des neuen „Bildungsgesetzes“, hebt Schulamtsleiter Peter Höllrigl hervor. „Das Landesgesetz rückt daher Kinder, Schülerinnen und Schüler als Hauptakteure und Zielgruppe in den Mittelpunkt des Bildungssystems“, fügt Landesrat Saurer hinzu. Es gelte, sie zu einem eigenverantworteten Leben und Lernen zu befähigen, so der Schulamtsleiter weiter. Kindergarten, als vollwertiger Teil des Bildungssystems, und Schule legen die Grundlagen für ein lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen.

Voraussetzungen für diese Individualisierung des Unterrichts wurden durch die Schulreform auf gesamtstaatlicher Ebene geschaffen. Die deutsche Schule in Südtirol hat diese neuen Ansätze in den vergangenen vier Jahren an Grund- und Mittelschulen erprobt. Dabei wurde auch auf das Landesgesetz zur Schulautonomie aufgebaut, das im Jahr 2000 in Kraft getreten war. Drei Schwerpunkte und pädagogische Grundideen der Reform werden nun im Bildungsgesetz verankert: Es geht darum, dass die Schulen im Schulprogramm ein differenziertes und gegliedertes Curriculum mit Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler definieren, individuelle Lernberatung und Orientierung anbieten, die Beteiligung und Selbstreflexion der Schüler unterstützen und die Lernentwicklung zu dokumentieren. Die Quoten für die einzelnen Bereiche des Curriculums, allgemeinen Qualitätskriterien für die Angebote mit Wahlmöglichkeiten sowie die allgemeinen und spezifischen Bildungsziele wird die Landesregierung getrennt für die drei Sprachgruppen festlegen.

Landesrat Saurer stellt die Bildungsgerechtigkeit in den Mittelpunkt: „Bildungsgerechtigkeit bedeutet für mich, dass jeder Schüler seine Potentiale bestmöglich entfalten kann: Jedem soll das Seine und nicht jedem das Gleiche geboten werden. Außerdem kommt der Wahlbereich bei Schülerinnen und Schülern und den Eltern sehr gut an und stößt auch bei den Lehrpersonen auf Akzeptanz, trotz des organisatorischen Aufwandes.“

jw