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Studienbeihilfen: Gesuche bis 31. Oktober online einzureichen

(LPA) Wer im In- oder Ausland studiert, kann bis zum 31. Oktober um eine Studienbeihilfe ansuchen. Die Gesuche können nur online eingereicht werden, und zwar erstmals auch für die außerordentlichen Studienbeihilfen. Um mehr Studenten ein Stipendium zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Einkommensberechnung angepasst und mehr Mittel zur Verfügung gestellt.

Wie das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung mitteilt, können all jene, die im Ausland studieren, in diesem Jahr erstmals nur mehr mit Studienkrediten ansuchen. Das Ansuchen mit den bisher berücksichtigten Wochenstunden, gilt nur noch für Studien der alten Studienordnung, also für Diplom- und Lehramtsstudien. Neu ist zudem die Möglichkeit einer Förderung von Fernstudien mit einer Studienbeihilfe von 400 Euro. Und auch bei den Einkommensgrenzen gibt's Neuigkeiten. So wurden das bereinigte Einkommen sowie einige Freibeträge angehoben. Möglich wird dies, weil die Landesregierung für Stipendien im akademischen Jahr 2008/09 mehr Geld zur Verfügung gestellt hat.

Um Studienbeihilfen angesucht werden kann im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18. Die Anträge sind über den E-Government-Service www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung online verfügbar. Studierende, die zum ersten Mal um eine Studienbeihilfe ansuchen, können ihren persönlichen Account, also ihren Benutzernamen und ihr Passwort ab sofort im Landesamt für Hochschulfürsorge beantragen. Ist der Antrag einmal verschickt, erhalten die Studenten eine Bestätigungs-E-Mail, die als Nachweis der Einreichung gilt.

Nähere Auskünfte gibt's telefonisch unter 0471 413304 oder per E-Mail  an hochschulfoerderung@provinz.bz.it. Die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen finden sich im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

chr