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Lehre im 10. Pflichtschuljahr: Unsicherheiten klären

(LPA) Das kommende Schuljahr ist für die meisten Jugendlichen des Jahrgangs 1993 das zehnte Pflichtschuljahr. Südtirols Jugendliche können dieses auch in Form der Lehre absolvieren, vorausgesetzt, sie sind mindestens 15 Jahre alt, im Besitz des Mittelschuldiploms und haben das neunte Pflichtschuljahr positiv abgeschlossen.

Mit der Anhebung der Schulpflicht auf zehn Jahre wurde auch das Mindestalter für diejenigen auf 16 Jahre angehoben, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen. Für Südtirol gilt die Ausnahme, dass Jugendliche weiter mit 15 einen Lehrvertrag abschließen können. "Durch die schnelle Folge von Bestimmungen im Bereich der Schule und Ausbildung sind Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber aber verunsichert", so Peter Duregger, Direktor der Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung.

Unsicherheiten ergeben sich etwa dann, wenn Jugendliche erst nach Beginn des neuen Schuljahrs 15 Jahre alt werden, also auch erst nach Beginn des Schuljahrs einen Lehrvertrag abschließen können. Bisher war im Südtiroler Lehrlingsgesetz vorgesehen, dass man auch ohne Lehrvertrag drei Monate lang die Berufsschule besuchen kann. "Dieser Artikel ist für schulpflichtige Jugendliche abgeändert worden", erklärt Cäcilia Baumgartner, Direktorin des Landesamts für Lehrlingswesen und Meisterausbildung. Sie müssten bereits spätestens am 1. September einen Lehrvertrag haben.

Für diejenigen, die erst nach dem 1. September 15 Jahre alt werden, heißt dies, dass sie bis zu ihrem Geburtstag weiter eine Vollzeitschule besuchen müssen. Das kann eine Oberschule oder etwa auch die Berufsgrundstufe an der Berufsschule sein. Einmal 15 Jahre alt, können sie einen Lehrvertrag abschließen und in eine Lehrlingsklasse an der Berufsschule wechseln

Und diejenigen, die das neunte Pflichtschuljahr nicht bestanden haben? Sie müssen die 1. Klasse Oberschule wiederholen oder die Berufsgrundstufe besuchen. Dies deshalb, weil ein Jugendlicher die Schulpflicht erst erfüllt hat, wenn er 16 Jahre alt ist und zehn Jahre lang die Schule besucht hat. Er kann dann allerdings eine Lehre beginnen, auch wenn er die Jahre der Schulpflicht nicht positiv beendet hat, darf allerdings zur Erfüllung der "Bildungspflicht" bis zur Volljährigkeit nur einen Lehrvertrag abschließen.

Weitere Infos gibt's unter www.provinz.bz.it/lehrlingswesen oder im Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung (Marina Demarco, Tel.  0471 416986, marina.demarco@provinz.bz.it).

chr