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Broschüre zum gemeinsamen Sorgerecht neu aufgelegt

LPA - Nach einer Trennung gilt im Normalfall das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern. Der Landesbeirat für Chancengleichheit und die Landesabteilung Arbeit haben zum gemeinsamen Sorgerecht eine Informationsbroschüre herausgegeben, die nun aufgrund der großen Nachfrage neu aufgelegt wurde. Sie kann im Frauenbüro in Bozen kostenlos abgeholt oder angefordert werden.

Cover der Broschüre über das gemeinsame Sorgerecht (FOTO:LPA)

Auf je 24 Seiten beantwortet die Broschüre in deutscher und in italienischer Sprache die sieben Kernfragen zur Sorgerechts-Regelung: Wer übt die elterliche Gewalt aus? Wie wird das Sorgerecht geregelt? Wer sorgt für den Unterhalt der Kinder? Wem steht die elterliche Wohnung zu? Wie läuft das Verfahren ab und was passiert bei Fehlverhalten der Eltern oder bei Verstößen gegen Verpflichtungen? Wie ist es um öffentliche Zuwendungen bestellt?

Mit Gesetz Nr. 54 vom 16. März 2006 wurde das italienische Familienrecht dahingehend abgeändert, dass nach einer Trennung von verheirateten oder unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder den Normalfall darstellt.

Interessierte können die Broschüre "Das gemeinsame Sorgerecht"  im Frauenbüro, Crispistraße 3, in Bozen kostenlos abholen. Die Broschüre kann auch unter der Rufnummer 0471 411180/81 oder unter der E-Mail-Adresse frauenbuero@provinz.bz.it angefordert werden.

SAN

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