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LR Saurer: "Südtirol als Forschungsstandort etablieren"

LPA - Die Landesregierung hat heute (17. November) die Durchführungsverordnung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung verabschiedet. "Wir wollen sowohl Grundlagenforschung, als auch angewandte Forschung mit praxisnaher Ausgangsfragestellung und einem Wissensrücktransfer in die Praxis auf Landesebene fördern", erklärt der zuständige Landesrat Otto Saurer, "Voraussetzung ist, das die Forschung dem wissenschaftlichen Fortschritt und damit der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes dient."

Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, dem Bereich Forschung und Wissenschaft höhere Priorität einzuräumen. So wurde das Landesgesetz „Forschung und Innovation“ auf den Weg gebracht, das Ende 2006 in Kraft trat. Es sieht vor mit Durchführungsverordnung unter anderem die technischen Inhalte der Förderungen, die Förderungssätze, die Begünstigten und die Zugangsvoraussetzungen festzulegen. Diese Durchführungsverordnung wurde heute von der Landesregierung verabschiedet. Sie setzt sich die Landesverwaltung in die Lage, auf den unterschiedlichen Ebenen der Forschungsförderung aktiv zu werden.

Gefördert werden demnach sowohl Einzelprojekte als auch Schwerpunktprojekte, Verbundprojekte, Forschungsnetzwerke, Doktoranden- und Graduiertenkollegs und die Teilnahme an gesamtstaatlichen und europäischen Forschungsprogrammen gefördert werden. Die Durchführungsverordnung legt auch die Bereiche fest, die vorrangig zum Zug kommen sollen: Es sind dies Initiativen zur Mobilitätsverbesserung und des Austausches unter Forschern, zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, zur Nachwuchsförderung, Initiativen im Bereich der Wissenschaftskommunikation und solche, durch die Öffentlichkeit für die Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung geschaffen wird. Die Durchführungsverordnung ermöglicht außerdem die Einrichtung von Wissenschaftspreisen und –stipendien, von Gast- und Stiftungsprofessuren. Landesrat Saurer verspricht sich von den Maßnahmen eine Entwicklung der Humanressourcen sowie des regionalen Arbeitsmarkts.

Begünstigte können sowohl Forschungs- und Bildungseinrichtungen als auch natürliche Personen sein, die im Bereich der Grundlagenforschung tätig sind. Die Forschungsarbeit muss in jedem Fall auf Landesebene ausgeübt werden. Eine begünstigte Universität kann ihren Sitz auch in anderen Regionen oder Provinzen des Staatsgebiets oder auch in Ländern des deutschen Kulturraumes haben; sie kann gefördert werden, wenn sie Südtirol-spezifische Forschungstätigkeit betreibt, eine große Anzahl Südtiroler Studierender ausbildet und von der Landesregierung als wichtige Ausbildungs- und Forschungseinrichtung eingestuft wird. Diese Förderung ist auf der Grundlage des so genannten „Bildungsomnibusses“ möglich, der auch den Weg für die Kooperation mit den Universitäten Innsbruck oder Trient freigibt.

Für die Beitragsvergabe und Wettbewerbsausschreibung werden die üblichen Verwaltungsverfahren angewendet. Ein bedeutendes Steuerinstrument für die Forschung stellen jedoch die Forschungsfördervereinbarung und das Programmabkommen bzw. die Leistungsvereinbarung mit Forschungseinrichtungen dar.

Die Durchführungsverordnung wird nun an die Europäische Kommission notifiziert. "Die Genehmigung der Durchführungsverordnung bedeutet einen wichtigen Schritt in unserem Bestreben, die Forschungstätigkeit im Lande verstärkt zu unterstützen und Südtirol als Forschungsstandort zu etablieren. Forschung ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für die Zukunfts- und Entwicklungsfähigkeit unseres Landes", unterstreicht der Landesrat für Forschung Otto Saurer.

jw