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Privatschulen können bis 31. Januar um Anerkennung ansuchen

LPA - Privatschulen, die nicht die Voraussetzung für eine Gleichstellung mit der öffentlichen Schule besitzen, aber dennoch die Grundsätze der geltenden Schulordnung beachten, können bis 31. Januar jeden Jahres beim zuständigen Schulamt um Anerkennung ansuchen. Die Kriterien für die Anerkennung von Privatschulen wurden gestern (Montag, 17. November) von der Landesregierung genehmigt.

"Auch die privaten Schulen sind Teil des Schul- und Bildungssystems. Eine Förderung privater Schulen war bisher nur möglich, wenn diese den öffentlichen Schulen gleichgestellt waren", erklärt Bildungslandesrat Otto Saurer. "Nun haben wir die Richtlinien und Verfahren für die Anerkennung von Privatschulen genehmigt, auf deren Grundlage auch deren Förderung durch das Land Südtirol möglich wird", so der Bildungslandesrat.

Im Unterschied zu den gleichgestellten Schulen, die sich an die Bestimmungen der Schulordnung halten und gültige Studientitel vergeben, sind "anerkannte" Schulen "nur" verpflichtet, sich an die Grundsätze der Schulordnung zu halten. Sie müssen Lernfortschritte der Schüler prüfen und dokumentieren, können aber keine gültigen Zeugnisse ausstellen.

"Im Vordergrund stehen die Sicherstellung der in den Rahmenrichtlinien des Landes festgelegten Kompetenzen und Kenntnisse, die kontinuierliche Überprüfung und Dokumentation der Lern- und Bildungsprozesse, die Mitbestimmung der Mitglieder der Schulgemeinschaft und der Einsatz von qualifiziertem Lehrpersonal", betont der zuständige Amtsdirektor im Deutschen Schulamt, Wolfgang Oberparleiter.

Die Richtlinien wurden vom Deutschen Schulamt erarbeitet und von den Schullandesräten Saurer, Mussner und Comina gemeinsam der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet. Die gesetzliche Grundlage der neuen Richtlinien ist das Landesgesetz zur Schulautonomie aus dem Jahr 2000.

Die Anträge um Anerkennung sind bis zum 31. Januar eines jeden Jahres an das zuständige Schulamt zu richten.

jw