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Stichprobenkontrollen zu den ladinischen Kulturbeiträgen 2007 und 2008

LPA - Wie vom Gesetz vorgesehen werden sechs Prozent der Empfänger der ladinischen Kulturbeiträge vom Jahr 2007 und 2008 mittels Stichprobenkontrollen genauer überprüft. Um welche Begünstigten es sich handelt, wird bei einer Sitzung am 17. Dezember 2008, in der ladinischen Kulturabteilung in Bozen ermittelt.

Zwischen 100 und 150 Beiträge an Kulturschaffende sowie an Organisationen werden pro Jahr über das Landesamt für ladinische Kultur vergeben. 

Sechs Prozent der durch die ladinischen Kulturbeiträge Begünstigten müssen nun einer Stichprobenkontrolle unterzogen werden. So ist es im Artikel 5 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993 vorgesehen. Welche Gesuchssteller hinsichtlich der Kulturbeiträge für das Jahr 2007 und 2008 genauer kontrolliert werden, wird am 17. Dezember 2008, bei einer Sitzung in der ladinischen Kulturabteilung, Bindergasse 29, in Bozen ermittelt. Das Sitzungsprotokoll kann im Sekretariat der ladinischen Kulturabteilung eingesehen werden. Auf Anfrage wird es Interessierten auch per Post übermittelt.

SAN