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Land fördert Weiterbildung und Zweisprachigkeit

LPA - Vereine, Verbände und Organisationen, die ohne Gewinnabsichten Weiterbildung anbieten und Zweisprachigkeit fördern, können sich noch bis 2. Februar um eine finanzielle Förderung durch das Land Südtirol bewerben. Die Ansuchen sind an das Landesamt für Weiterbildung der deutschen Kulturabteilung zu richten.

Da der 31.Jänner auf einen Samstag fällt, wurde in diesem Jahr die Einreichefrist bis Montag, 2. Februar 2009,  verlängert. Bis zu diesem Termin kann im Landesamt für Weiterbildung um Finanzierung von Maßnahmen und Investitionen im Bereich der Weiterbildung (Landesgesetz Nr. 41/1983) sowie von Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse (Landesgesetz Nr. 5/1987) und von Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit (Landesgesetz Nr. 18/1988) angesucht werden.

Die Ansuchen sind mit eingeschriebenem Brief (es gilt der Poststempel) abzuschicken. Sie können auch bis spätestens 17 Uhr persönlich im Landesamt für Weiterbildung abgegeben werden. Die notwendigen Formulare sind im Landesamt für Weiterbildung, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, oder im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/weiterbildung/formulare zu finden. Die zuständige Sachbearbeiterin im Weiterbildungsamt der deutschen Landeskulturabteilung, Helga Girardi, ist unter der Rufnummer 0471 413393 oder per E-Mail (helga.girardi@provinz.bz.it) zu erreichen.

jw