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Bildungsausschüsse können bis 2. Februar um Förderung ansuchen

LPA - Südtirols Bildungsausschüsse können bis spätestens 2. Februar 2009 im Landesamt für Weiterbildung um Förderungen für das Jahr 2009 ansuchen. Die Einreichefrist wurde in diesem Jahr verlängert, da der 31. Jänner auf einen Samstag fällt.

130 Bildungsausschüsse bemühen sich in den verschiedenen Ortschaften Südtirols um ein vielfältiges Fortbildungsangebot auch auf dezentraler Ebene. In fast jedem Dorf setzen sich Ehrenamtliche für das Gedeihen und die Koordination der Weiterbildung ein. Das Land Südtirol fördert die Bildungsausschüsse über das Landesamt für Weiterbildung.

Da in diesem Jahr der 31. Jänner auf einen Samstag fällt, können die Bildungsausschüsse bis Montag, 2. Februar 2009, im Landesamt für Weiterbildung um Förderung der ordentlichen Jahrestätigkeit sowie um Zuschüsse für Investitionen ansuchen.

Vorausgesetzt wird, dass die jeweilige Gemeinde die Unterlagen für die ordentliche Finanzierung (Rechenschaftsbericht über das ab­gelaufene Jahr und Programm für das Jahr 2009) prüft und deren Richtigkeit bestätigt.

Die Unterlagen sind mit eingeschriebenem Brief (es gilt der Poststempel) zu versenden oder persönlich bis 17 Uhr im Weiterbildungsamt abzugeben. Falls die Gemeinden die Ansuchen weiterleiten, so muss dies ebenfalls bis zum 2. Februar geschehen. Angeraten wird, sich der Weiterleitung der Dokumente seitens der Gemeinde zu versichern.

Die notwendigen Vordrucke gibt es im Landesamt für Weiterbildung, 39100 Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, Tel. 0471 413393, oder im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/weiterbildung/formulare. Die zuständige Sachbearbeiterin ist Helga Girardi (eMail: helga.girardi@provinz.bz.it).

jw