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Beihilfen für postuniversitäre Studien: Erster Gesuchstermin 27. Februar

(LPA) Forschungsdoktorate, Spezialisierungskurse, postuniversitäre Master, Ausbildungs- und Berufspraktika: Wer im Anschluss an ein Studium eine postuniversitäre Ausbildung absolviert, kann vom Land gefördert werden, sofern das abgeschlossene Studium nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt. Ein erster Termin zur Abgabe der Gesuche ist der 27. Februar.

Wer ein Forschungsdoktorat anstrebt (Mindestdauer: 180 Tage), muss - um in den Genuss einer Beihilfe in Höhe von maximal 9000 Euro zu kommen - ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium abgeschlossen haben. Selbiges gilt für jene, die einen postuniversitären Master oder einen Spezialisierungskurs von mindestens 30 Studienkrediten oder 750 Arbeitsstunden besuchen. Für diese Ausbildungen ist eine Beihilfe von höchstens 8000 Euro vorgesehen.

Neu ist in diesem Jahr, dass Absolventen, die ein Praktikum von mindestens 120 Tagen und 30 Wochenstunden absolvieren und sich in ein Berufsverzeichnis eintragen müssen, bereits mit einem dreijährigen, abgeschlossenen Hochschulstudium um eine Beihilfe ansuchen können. Für Praktika beträgt diese bis zu 6000 Euro, allerdings wird dieser Betrag gekürzt, wenn der Bewerber ein Praktikumsentgelt erhält.

Grundsätzlich wird das Ausmaß der Studienbeihilfen aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden oder Studiendauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet. Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von mehr als 1000 Euro an, wird die Beihilfe angehoben. Die gesetzliche Studiendauer der jeweiligen Ausbildung darf um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.

Ansuchen um die Studienbeihilfe nimmt das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18 entgegen. Im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/) stehen die Antragsformulare zum Download zur Verfügung, und auch die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen sind dort zu finden. Die Einreichtermine für Studierende, die ihre Ausbildung zwischen 1. Juli letzten und 30. Juni dieses Jahres absolvieren, sind der 27. Februar und der 30. Juni.

chr