Aktuelles

Postuniversitäre Studien: 27. Februar erster Einreichetermin

LPA - Wer nach seinem vierjährigen Hochschulstudium weiterführende Ausbildungen durchläuft, kann - unter bestimmten Voraussetzungen - mit einer Studienförderung durch das Land Südtirol rechnen. Dies gilt für Forschungsdoktorate, postuniversitäre Master, Spezialisierungskurse und Ausbildungs- und Berufspraktika.

Unterstützt werden Studierende, die ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium absolviert haben, dessen Abschluss nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt. Außerdem darf die gesetzlich vorgegebene Studiendauer der jeweiligen Ausbildung um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden. Bei den postuniversitären Ausbildungs- und Berufspraktika kommt in diesem Jahr erstmals die neue Reglung zur Anwendung, nach der auch Studierende mit einem dreijährigen Hochschulstudium anspruchsberechtigt sind.

Die Höhe der Studienbeihilfe wird auf der Grundlage von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise Studiendauer und bereinigtem Einkommen berechnet. Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von mehr als 1000 Euro an, wird der Betrag angehoben. Wer ein Forschungsdoktorat von mindestens 180 Tagen absolviert, kann mit einer Studienbeihilfe von bis zu 9000 Euro rechnen. Für postuniversitäre Master oder  Spezialisierungskurse von mindestens 30 Studienkrediten oder 750 Arbeitsstunden sind Beihilfen von maximal 8000 Euro vorgesehen. Absolventen, die ein Praktikum von mindestens 120 Tagen und 30 Wochenstunden durchlaufen und sich in die jeweiligen Berufsalben eintragen müssen, sind bereits mit einem dreijährigen, abgeschlossenen Hochschulstudium anspruchsberechtigt. Für Praktika beträgt die Beihilfe maximal 6000 Euro; erhält der Bewerber ein Praktikumsentgelt, wird die Studienbeihilfe herabgesetzt.

Um die Studienbeihilfe angesucht wird im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen, wo seit Mitte Jänner 2009 die Antragsformulare erhältlich sind. Im Südtiroler Bürgernetz http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ stehen die Antragsformulare auch zum Herunterladen zur Verfügung gestellt; außerdem sind dort die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen zu finden. Die Einreichtermine für Studierende, die ihre Ausbildung zwischen 1. Juli 2008 und 30. Juni 2009 absolvieren, sind der 27. Februar 2009 und 30. Juni 2009.

jw