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LRin Kasslatter Mur trifft Kindergarten-Führungskräfte

LPA - Die jüngsten Entwicklungen im Kindergarten, das neue Bildungsgesetz, in dem das Recht auf einen Kindergartenplatz festgeschrieben ist, und die Diskussion um die Aufnahme von Geschwistern an den Kindergärten in Bozen standen im Mittelpunkt des heutigen Treffens der Führungskräfte des Kindergartens, an dem auch Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur teilnahm.

LRin Kasslatter Mur bei dem heutigen Treffen der Kindergarten-Führungskräfte mit Vize-SAL Arthur Pernstich, SAL Peter Höllrigl und Kindergarteninspektorin Christa Messner

In regelmäßigen Abständen treffen sich die Führungskräfte des Kindergartens mit Inspektorin Christa Messner zur Dienstbesprechung, um aktuelle Themen zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Am heutigen Treffen im Deutschen Schulamt nahm auch Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur teil, um sich einerseits ein Bild über die neuesten Entwicklungen im Kindergarten zu machen und andererseits ihre politischen Schwerpunkte für die Bildung in Kindergarten und Schule vorzustellen.

Einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen an den Kindergärten und Schulen gab Schulamtsleiter Peter Höllrigl, der die Bedeutung der neu erstellten Rahmenrichtlinien hervorhob. „Die Rahmenrichtlinien sind der Bezugsrahmen für die Planung der Bildungsarbeit an den Kindergärten. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen aus Pädagogik und Lernforschung“, so Höllrigl.

Abteilungsdirektor Arthur Pernstich informierte über die Durchführungsverordnung zur Autonomie der Kindergartensprengel. Die Beteiligten zogen Resümee über die im Jänner erfolgten Einschreibungen. Landesrätin Kasslatter Mur verwies auf das neue Bildungsgesetz mit dem die Landesregierung im vergangenen Jahr den gesetzlichen Rahmen für die Einschreibung festgelegt hat und das somit die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten regelt. Die Gemeinden hätten die Bestimmung, dass auch Kinder, die erst im Februar des Folgejahres das dritte Lebensjahr vollenden, einen Kindergartenplatz erhalten, zum Teil gefordert und allgemein mitgetragen, so die Landesrätin. Sie seien für die Umsetzung dieser Bestimmung und auch für die Bereitstellung der notwendigen Räumlichkeiten zuständig.

Dasselbe gelte für die Aufnahme von Geschwisterkindern, die im selben Kindergarten aufgenommen werden sollen: „Jedes Kind hat das Recht auf einen Kindergartenplatz. Wenn zwei oder drei Geschwister im selben Kindergarten unterkommen wollen, so liegt es an der Gemeinde, die Voraussetzungen dafür zu schaffen“, so Kasslatter Mur. Wenn die zum Besuch angemeldeten Kinder in einem Kindergarten nicht aufgenommen werden können, so seien im Übergang zum neuen Gesetz noch die Vorrangskriterien vom Dezember 2001 anzuwenden. In der Stadt Bozen gelte es, auch die Einzugsgebiete zu berücksichtigen, für deren Festlegung die Gemeinde zuständig ist.

jw

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