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Schule: Bis 30. April um Eintragung in Landesranglisten ansuchen

LPA - Bis Ende April können Lehrpersonen um die Eintragung in die neuen Landesranglisten ansuchen. Diese Landeslisten ersetzen die bisherigen Ranglisten mit Auslaufcharakter. Entsprechende Gesuche sind bis zum 30. April im Deutschen Schulamt einzureichen. Darauf verweist Schulamtsleiter Peter Höllrigl.

Mit der Regelung der Aufnahme des Lehrpersonals der Schulen staatlicher Art und der Festlegung der Bewertungstabellen für die Landes- und Schulranglisten hat die Landesregierung im März die Voraussetzungen für die Erstellung der Landesranglisten geschaffen.

Alle Lehrpersonen, die an einer Neueintragung, einer Neueintragung mit Änderung des Zulassungstitels, oder einer Eintragung mit Vorbehalt oder die Überstellung in die Landesranglisten des Deutschen Schulamtes interessiert sind, müssen darum innerhalb bis 30. April 2009 ansuchen. Die entsprechenden Gesuche sind im Deutschen Schulamt, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, mit Einschreibebrief mit Rückantwort einzureichen. Gesuche können auch persönlich bis 17.30 Uhr im Schulamt abgegeben werden.

jw