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Eintragung in die Schulranglisten: Antrag bis 11. Mai

(LPA) Die Landesregierung hat die Bestimmungen festgelegt, nach denen die Schulranglisten erstellt und die zeitlich befristete Aufnahme von Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art geregelt werden. In einem Rundschreiben weist Schulamtsleiter Peter Höllrigl nun auf die sich ergebenden Termine hin. Der wichtigste: Bis Montag, 11. Mai, müssen die Gesuche um die Eintragung in die Ranglisten abgegeben werden.

Lehrpersonen, die bereits in den Landesranglisten des Schulamts eingetragen sind, können in ihrem Gesuch bis zu fünf Direktionen angeben, in deren Schulranglisten sie eingetragen werden wollen. All jene, die noch nicht in die Ranglisten eingetragen sind, aber die Voraussetzungen dafür erfüllen, können dagegen bis zu zehn Direktionen nennen. Eigene Bestimmungen gibt es zudem für Lehrer, die nur mit Vorbehalt in den Landesranglisten eingetragen sind, oder für jene, die eine solche vorbehaltliche Eintragung beantragen.

Wie Schulamtsleiter Höllrigl in seinem Rundschreiben mitteilt, müssen die Gesuche nicht etwa im Schulamt, sondern bei jenen Direktionen eingereicht werden, an deren Schule die Lehrer im laufenden Schuljahr unterrichten. Sollte jemand derzeit nicht im Dienst sein, kann er das Gesuch bei einer beliebigen Schule abgeben. Angesucht werden kann um die Eintragung in die Schulranglisten jener Stellenpläne und Wettbewerbsklassen, für die die Bewerber alle Voraussetzungen bereits erfüllen oder dies bis spätestens 27. Juli tun. Dokumente sind dem Gesuch keine beizulegen, alle Titel und Voraussetzungen können selbst erklärt werden.

Im Gesuch anzugeben ist jene Direktion, an der ansuchende Lehrpersonen der Grundschule die Stellenwahl vornehmen will. Diese wird wiederum dezentral über das Schul-Informationssystem LaSIS abgewickelt. Nach der Erstellung der provisorischen Ranglisten werden diese von allen Schulen gleichzeitig veröffentlicht, und zwar am 25. Juni. Nach der Veröffentlichung gibt's eine Rekursfrist von zehn Tagen. Nachdem eventuell eingehende Rekurse behandelt worden sind, werden die Ranglisten am 31. Juli definitiv genehmigt.

chr