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Studienförderung: Finanzgesetz bringt Verbesserungen für Studierende

LPA – Verschiedene Verbesserungen im Bereich der Studienförderung bringt das neue Landesfinanzgesetz mit sich, das seit kurzem in Kraft ist. Darauf weist die Landesrätin für Schule, Universität und Forschung, Sabina Kasslatter Mur hin.

Die erste Änderung betrifft die Studiengebühren. Dort wurde der Mindestbetrag von 500 Euro für eine Rückerstattung abgeschafft. Das Land kann anspruchsberechtigten Studierenden somit auch niedrigere Beträge rückerstatten. "Durch diese neue Bestimmung ist es uns künftig möglich, auch kleinere Summen zurück zu zahlen", so LRin Kasslatter Mur. "Manche Universitäten gewähren eine teilweise Befreiung der Studiengebühren oder erstatten diese zu einem Teil zurück, in solchen Fällen kann das Land nun den Restbetrag rückerstatten", erklärt die zuständige Landesrätin. Die Landesrätin ist der Meinung, dass dadurch auch das Budget entlastet werden kann, zumal in vielen Fällen Studierende - um in den Genuss der Studiengebühren-Rückerstattung des Landes zu kommen - auf andere Anträge verzichtet haben, um die 500 Euro-Grenze nicht zu unterschreiten. "Ich gehe davon aus, dass Studierende nun dieses Anrecht auf Befreiung oder Teilbefreiung auch in Anspruch nehmen", sagt die Landesrätin. Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die stipendienberechtigt sind.

Auch für in Südtirol Studierende beinhaltet das am 14. April in Kraft getretene Finanzgesetz Neuerungen. Demnach sind ab dem akademischen Jahr 2009-2010 Studierende mit Behinderung und einer anerkannten Invalidität von mindestens 66 Prozent von der Landesabgabe befreit. Dasselbe gilt für ausländische Studenten, die ein Studienstipendium der italienischen Regierung erhalten haben. Auch Studierende, die ihre Laureats-  oder Abschlussprüfung bis zum 31. März des nächstfolgenden Jahres ablegen, sind von der Abgabe befreit.

Im Hinblick auf die bevorstehende Europawahl dürfte die ebenfalls im Finanzgesetz verankerte Fahrtkostenminderung zur Ausübung des Wahlrechts für Studierende von Interesse sein. Ihnen steht demnach eine 60-prozentige Rückerstattung der Kosten des Zugtickets für die Hin- und Rückfahrt vom Studienort im Ausland bis zur italienischen Staatsgrenze zu. „Die Landesregierung hat dafür im Haushalt 2009 113.000 Euro zweckgebunden“, so Landesrätin Kasslatter Mur.  

jw